Daraus, also aus "althergrachten" Zuständen aus dem Kaiserreich (!!!), leitet man heute also einen Anspruch ab, der so dermaßen gegen den Zeitgeist (der letzten 40 Jahre) geht?
Deswegen wird es auch zeit, dass der Gesetzgeber hier Klarheit schafft, wie denn der heutige Zeitgeist ist.
Und ja - wer nicht genug verdient (in diesem Fall ja der Partner) muss eben unter Anrechnung des Verdienstes des Ehemanns Sozialleistungen beantragen. Das muss jeder andere in diesem Land auch.
Korrekt, sehe ich genauso.
Bleibt aber die Kinder frage.
Soll ein Beamter Sozialleistungen beantragen (bzw. beantragen können, kann er das aktuell überhaupt?)
Oder sollte nicht gleich im Sold, diese ihm dann zustehende Sozialleistungen eingepreist sein.
bzw. da er (auch als Single) 15% mehr haben muss als die Sozialleistungen, müssten die Freibeträge so hoch sein (dann aber für alle Bürger
), dass er durch Lohn plus Bürgergeld 15% über Bürgergeld wäre.
Dann kann auch keiner mehr jaulen, dass arbeiten sich nicht lohnt und man lieber ins BG geht.
Man könnte das thema tatsächlich für eine Grundgesetzänderungen hernehmen - ich glaube nur nicht, dass sich genug Abgeordnete die Finger verbrennen wollen. Ich hätte gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht hier mal eine Neuregelung des Gesetzes anordnet statt einer Anpassung der Besoldung an 150 Jahre alte Grundsätze.
Das steht dem BVerG nicht zu.
Sie können aber verstärkt darauf hinweisen, wie eine Regelung aussehen könnte,
also z.B. klarstellen, dass FamZuschläge in sehr hoher höhe GG konform sind.
Darüber scheiden sich ja die Geister und reden von Karnickelprämien und vergleichen den Single A13 mit dem A9er der 5 Kinder hat