@ Sozialarbeiter: Du scheinst ja da schon besser drin zu stecken - wie wird denn eine Stadtstaatenzulage überhaupt begründet?
Wenn ich mir Hamburg und Berlin ansehe, kann ich das anhand der Lebenshaltungskosten (Miete oder Kauf Wohnen) ja noch nachvollziehen - aber Bremen? Ich nehme mal an, dass TV-L-Beschäftigte in Stuttgart, Freiburg, Heidelberg, München, Mainz, Frankfurt, Münster etc. mehr für die Lebenshaltungskosten aufwenden müssen. Alles Standorte von Universitäten und Landebehörden und zugleich teure Wohnungsmärkte. Die würden leer ausgehen, aber ausgerechnet die 3 Stadtstaaten, die so unterschiedlich gestrickt sind sollen dafür das Maß der Dinge sein und zulagewürdig sein, während in den Flächenländern nichts passieren soll?
Am Beispiel Berlins kann man ja sehen, dass die feste Größe von 150€ im Monat bis E13 ja auch nur eine Stauchung der Tabelle bewirkt. Also sieht man sich im TV-L scheinbar nur im Wettbewerb um Fachkräfte in den unteren EG?
Weil, wenn es kommt wie im TVöD und mit der Hauptstadtzulage, wäre das in den Stadtstaaten ja eine Summe aus festem Sockel, Prozenten und mutmaßlich ebenfalls fester Stadtstaatenzulage - ergo eine noch weitere Stauchung der Tabelle.
So holt man natürlich im Kampf um Fachkräfte deutlich unter E10 massiv auf, aber darüber wirds ja dann ggf. wieder bitter.