Es stimmt. Ich habe eben recherchiert. Es gibt eine Drucksache 17/831 vom Landtag BW (vom 15.09.21). Demnach muss jede Zulage nach 16.5 vom Finanzministerium einzeln genehmigt werden. Und es darf nicht zur Honorierung herausragender Leistungen verwendet werden. So wird das nix mit Zulage. Laut Personalrat wird alles abgeblockt, die haben es mehrmals versucht.
Es gibt genug andere Jobs im ÖD wie beim TVöD oder TV-V. Ich halte jedenfalls nun Ausschau.....
Bei uns steht es auch unter Vorbehalt des FMs und es ist denen nachzuweisen, dass die Person, die es bekommt, entweder nicht kommen würde oder gehen würde, da Vorstellungsgespräche schon laufen.
Tariflich ist in der Tat §16.5 nicht zur Honorierung herausragender Leistungen vorgesehen, auch wen ein
echter Personaler diese als eine Maßnahme zur Bindung von qualifizierten Personal ansehen würde.
Aber warum proaktiv um die Leute werben, noch sind die looser Personaler im öD der Meinung, dass man nur gehende aufhalten darf damit.
Ich bereite gerade entsprechende Anträge vor für Kollegen, die ich nicht in Versuchung bringen möchte, mal sehen ob FM da inzwischen die nächste geistige Stufe erreicht hat.
(BTW: Deswegen fände ich auch eine Änderung von 16.5 bzgl. der Gründe der Gewährung notwendig, so wie das förderliche Zeiten auch bedingungslos gewährt werden kann.)
Aber das wird verdi niemals fordern.