Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1578806 times)

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3945 am: 28.10.2023 12:19 »
Nö, tut er nicht. Bzw. wird natürlich pessewirksam erklärt werden, dass für die unteren Entgeltgruppen das ausgezahlte Nettoentgelt nicht sinken wird. Das heißt aber nicht, dass dies auch in EG 15/6 oder im Mittelstandsbauch der Fall sein muss, wo die Grenzsteuer- und -abgabenlast bis zu 55% beträgt.
Ich bin neu im Thema aber wo im öffentlichen Dienst verdient man dermaßen viel, dass im Schnitt mehr als 50% abgehen? 15Ü/6 Steuerklasse I?

Dafür muss man gar nicht so viel verdienen -- im Gegenteil: Man sollte noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung verdienen, wenn es um die maximale Steuer- und Abgabenlast geht. Die liegt derzeit bei knapp 60k€ Brutto-Jahreseinkommen, was man z.B. in der EG 13/3 erhält. Dann hat folgende Sozialversicherungs-Abgaben:
*) Rentenversicherung: 9,3%
*) Krankenversicherung: 7,8%
*) Pflegeversicherung: 2,3%
*) Arbeitslosenversicherung: 1,3%
*) VBL: 1,8%
----
Summe Abgaben: 22,5%

Hinzu kommt ein Grenzsteuersatz von 32,9%, sodass man insgesamt eine Grenz-Belastung von knapp über 55% hat. Oder anders ausgedrückt: Eine Bruttolohn-Erhöhung um 100€ führt in diesem Bereich zu einer um 45€ höheren Nettolohn-Auszahlung.

Grandia

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3946 am: 28.10.2023 12:52 »
Nö, tut er nicht. Bzw. wird natürlich pessewirksam erklärt werden, dass für die unteren Entgeltgruppen das ausgezahlte Nettoentgelt nicht sinken wird. Das heißt aber nicht, dass dies auch in EG 15/6 oder im Mittelstandsbauch der Fall sein muss, wo die Grenzsteuer- und -abgabenlast bis zu 55% beträgt.
Ich bin neu im Thema aber wo im öffentlichen Dienst verdient man dermaßen viel, dass im Schnitt mehr als 50% abgehen? 15Ü/6 Steuerklasse I?

Dafür muss man gar nicht so viel verdienen -- im Gegenteil: Man sollte noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung verdienen, wenn es um die maximale Steuer- und Abgabenlast geht. Die liegt derzeit bei knapp 60k€ Brutto-Jahreseinkommen, was man z.B. in der EG 13/3 erhält. Dann hat folgende Sozialversicherungs-Abgaben:
*) Rentenversicherung: 9,3%
*) Krankenversicherung: 7,8%
*) Pflegeversicherung: 2,3%
*) Arbeitslosenversicherung: 1,3%
*) VBL: 1,8%
----
Summe Abgaben: 22,5%

Hinzu kommt ein Grenzsteuersatz von 32,9%, sodass man insgesamt eine Grenz-Belastung von knapp über 55% hat. Oder anders ausgedrückt: Eine Bruttolohn-Erhöhung um 100€ führt in diesem Bereich zu einer um 45€ höheren Nettolohn-Auszahlung.


Verstehe ich. Aber da kommt realistisch gesehen doch keiner ran. Es geht mir nicht um hypothetische Spitzensteuersätze, sondern darum, ob es jemanden im öffentlichen Dienst gibt, bei dem wirklich so viel abgezogen wird, dass 200€ + 5.5% (versteuert) < 220€ (unversteuert).
Und wenn es so welche gibt: Interessiert es diese Personen?
Ich stöber schon in TV-L Rechnern rum und sehe da lediglich Steuerklasse I in der Nähe. Alles andere hat einen Steuersatz der das Problem nicht hergibt.

cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3947 am: 28.10.2023 13:03 »
Hm? Die EG 13 ist die Standard-Stufe für alles, was einen Master-Abschluss (oder Äquivalentes) verlangt. Insbesondere fast der ganze Wiss. Mittelbau an den Hochschulen, Angestellte Lehkräfte und Referenten in den Ministerien sind entsprechend eingeordnet. Im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L + TV-H) befindet sich ca. 20% des Personals in der EG 13...

Grandia

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« Antwort #3948 am: 28.10.2023 13:05 »
Zusatz: Dein Beispiel ist super, denn genau da ist die Grenze des Verdienstes wo nur der Spitzensteuersatz zu ca. 220€ führt, also kein Gewinn oder Verlust zu finden ist. In allen höher besonderen Stufen und Gruppen ist der % Anteil zu stark und vorher der absolute.

Grandia

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« Antwort #3949 am: 28.10.2023 13:09 »
Hm? Die EG 13 ist die Standard-Stufe für alles, was einen Master-Abschluss (oder Äquivalentes) verlangt. Insbesondere fast der ganze Wiss. Mittelbau an den Hochschulen, Angestellte Lehkräfte und Referenten in den Ministerien sind entsprechend eingeordnet. Im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L + TV-H) befindet sich ca. 20% des Personals in der EG 13...

Klar, dort bin auch verankert. Alles drüber profitiert "stark" von %. Ich bin gespannt aber Verhalten optimistisch.
Mich interessieren hier insbesondere Szenen, die realistisch sind.
Ich glaube nicht an % Erhöhung + Sockel + IAP gleichzeitig...

cyrix42

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« Antwort #3950 am: 28.10.2023 13:13 »
Ah, ggf. haben wir aneinander vorbeigeredet. Ja, bei dem Modell, wie es beim TVöD vereinbart wurde, dürfte es nur eher wenige Fälle geben, die ggf. geringe Netto-Einbußen zwischen Auszahlung Inflationsprämie und dann Tabellenentgelterhöhung hinnehmen müssen. Das heißt aber m.E. noch nicht, dass dies für einen TV-L-Abschluss genauso gelten muss. Das wird insbesondere dann relevant, wenn ein höherer Sockel/ Mindestbetrag und dafür eine geringere prozentuale Erhöhung im Ergebnis herauskommen würde... (Und das ist ja durchaus möglich, weil das für die Länder eben billiger wäre.)

Grandia

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« Antwort #3951 am: 28.10.2023 13:19 »
Exakt. Ich spiele offensichtlich nur mit Zahlen herum. Aber dadurch verstehe ich wenigstens, wie diese IAP Abschläge mit anschließenden Sockel + % zumindest nach außen hin als Erfolg verkauft werden...

FearOfTheDuck

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« Antwort #3952 am: 28.10.2023 13:52 »
Das Schlimme an Tarifergebnissen im ÖD ist, dass selbst das schlechteste Ergebnis immer als Erfolg verkauft wird. Also ist das etwas, worüber man sich am wenigsten Sorgen machen muss. ;)

Modulator

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3953 am: 28.10.2023 14:00 »
Das Schlimme an Tarifergebnissen im ÖD ist, dass selbst das schlechteste Ergebnis immer als Erfolg verkauft wird. Also ist das etwas, worüber man sich am wenigsten Sorgen machen muss. ;)

Das stimmt.
Die prozentuale Erhöhung wird gerne addiert, wodurch das Ergebnis sehr protzig wirkt.
"Vergessen" wird dann nur die Laufzeit des Abschlusses und die Tatsache, dass der bisherige Tarifvertrag schon 5 Monate abgelaufen ist, bevor die erste Lohnsteigerung greift.
Da steht die Gewerkschaft der Politik in nichts nach.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #3954 am: 28.10.2023 14:29 »
Nö, tut er nicht. Bzw. wird natürlich pessewirksam erklärt werden, dass für die unteren Entgeltgruppen das ausgezahlte Nettoentgelt nicht sinken wird. Das heißt aber nicht, dass dies auch in EG 15/6 oder im Mittelstandsbauch der Fall sein muss, wo die Grenzsteuer- und -abgabenlast bis zu 55% beträgt.
Ich bin neu im Thema aber wo im öffentlichen Dienst verdient man dermaßen viel, dass im Schnitt mehr als 50% abgehen? 15Ü/6 Steuerklasse I?

Dafür muss man gar nicht so viel verdienen -- im Gegenteil: Man sollte noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung verdienen, wenn es um die maximale Steuer- und Abgabenlast geht. Die liegt derzeit bei knapp 60k€ Brutto-Jahreseinkommen, was man z.B. in der EG 13/3 erhält. Dann hat folgende Sozialversicherungs-Abgaben:
*) Rentenversicherung: 9,3%
*) Krankenversicherung: 7,8%
*) Pflegeversicherung: 2,3%
*) Arbeitslosenversicherung: 1,3%
*) VBL: 1,8%
----
Summe Abgaben: 22,5%

Hinzu kommt ein Grenzsteuersatz von 32,9%, sodass man insgesamt eine Grenz-Belastung von knapp über 55% hat. Oder anders ausgedrückt: Eine Bruttolohn-Erhöhung um 100€ führt in diesem Bereich zu einer um 45€ höheren Nettolohn-Auszahlung.


Verstehe ich. Aber da kommt realistisch gesehen doch keiner ran. Es geht mir nicht um hypothetische Spitzensteuersätze, sondern darum, ob es jemanden im öffentlichen Dienst gibt, bei dem wirklich so viel abgezogen wird, dass 200€ + 5.5% (versteuert) < 220€ (unversteuert).
Und wenn es so welche gibt: Interessiert es diese Personen?
Ich stöber schon in TV-L Rechnern rum und sehe da lediglich Steuerklasse I in der Nähe. Alles andere hat einen Steuersatz der das Problem nicht hergibt.
Ab 9a bleiben von 100€ mehr nur 50€ in der Tasche.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023b&STKL=1&F=&RE4_ORG=4055.96&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVK=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E9a%2C+Stufe+6%2C+Tabelle+01.12.2022+-+30.09.2023&ck=4055.96&tmp=2518.56833333333&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Fwest%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_9a%26s%3D6%26stkl%3D1%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D%26f%3D0%26fstand%3D%26%3D%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2023%26zv%3DVBL

Steuerklasse 3 zu betrachten ist irrelevant, außer wenn du das Geld in der Tasche auch halbierst, weil müssen ja 2 von Leben.
Und 4 ist ja quasi gleich 1 wenn beide gleichviel verdienen.

Grandia

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« Antwort #3955 am: 28.10.2023 14:41 »
Frage an die langjährigen Kollegen. Für mich ist so eine Tarifverhandlung immer eine Nachverhandlung, sprich: "Die letzten Jahre war es so und so, deswegen gibt's jetzt dieses und jenes. Bisher war ich immer der Annahme, alle Ausgleiche geschehen mit einem gewissen Lag.
Wenn die Laufzeit nun 2 Jahre statt einem beträgt, bedeutet das doch nur, dass wir zwar länger eventuelle Inflationsausuferungen ertragen müssen, diese aber trotzdem nachverhandelt werden, oder nicht?
Blöde ist das ganze natürlich, wenn der Lebensstandard sinkt oder keiner mehr gehalten werden kann...

Grandia

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« Antwort #3956 am: 28.10.2023 14:46 »
Nö, tut er nicht. Bzw. wird natürlich pessewirksam erklärt werden, dass für die unteren Entgeltgruppen das ausgezahlte Nettoentgelt nicht sinken wird. Das heißt aber nicht, dass dies auch in EG 15/6 oder im Mittelstandsbauch der Fall sein muss, wo die Grenzsteuer- und -abgabenlast bis zu 55% beträgt.
Ich bin neu im Thema aber wo im öffentlichen Dienst verdient man dermaßen viel, dass im Schnitt mehr als 50% abgehen? 15Ü/6 Steuerklasse I?

Dafür muss man gar nicht so viel verdienen -- im Gegenteil: Man sollte noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung verdienen, wenn es um die maximale Steuer- und Abgabenlast geht. Die liegt derzeit bei knapp 60k€ Brutto-Jahreseinkommen, was man z.B. in der EG 13/3 erhält. Dann hat folgende Sozialversicherungs-Abgaben:
*) Rentenversicherung: 9,3%
*) Krankenversicherung: 7,8%
*) Pflegeversicherung: 2,3%
*) Arbeitslosenversicherung: 1,3%
*) VBL: 1,8%
----
Summe Abgaben: 22,5%

Hinzu kommt ein Grenzsteuersatz von 32,9%, sodass man insgesamt eine Grenz-Belastung von knapp über 55% hat. Oder anders ausgedrückt: Eine Bruttolohn-Erhöhung um 100€ führt in diesem Bereich zu einer um 45€ höheren Nettolohn-Auszahlung.


Verstehe ich. Aber da kommt realistisch gesehen doch keiner ran. Es geht mir nicht um hypothetische Spitzensteuersätze, sondern darum, ob es jemanden im öffentlichen Dienst gibt, bei dem wirklich so viel abgezogen wird, dass 200€ + 5.5% (versteuert) < 220€ (unversteuert).
Und wenn es so welche gibt: Interessiert es diese Personen?
Ich stöber schon in TV-L Rechnern rum und sehe da lediglich Steuerklasse I in der Nähe. Alles andere hat einen Steuersatz der das Problem nicht hergibt.
Ab 9a bleiben von 100€ mehr nur 50€ in der Tasche.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023b&STKL=1&F=&RE4_ORG=4055.96&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=2&ZKF=0&KG=0&PVK=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=5.49&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E9a%2C+Stufe+6%2C+Tabelle+01.12.2022+-+30.09.2023&ck=4055.96&tmp=2518.56833333333&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Fwest%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_9a%26s%3D6%26stkl%3D1%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D%26f%3D0%26fstand%3D%26%3D%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2023%26zv%3DVBL

Steuerklasse 3 zu betrachten ist irrelevant, außer wenn du das Geld in der Tasche auch halbierst, weil müssen ja 2 von Leben.
Und 4 ist ja quasi gleich 1 wenn beide gleichviel verdienen.

Wow...
Bei dem Brutto wären es mit Spitzensteuersatz von 55% lediglich 226 mehr Netto, falls der TVöD-Abschluss übernommen wird...

Oliver1976

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« Antwort #3957 am: 28.10.2023 16:34 »
Darum sind viele auch so frustriert. Hort-, Kitagebühren um x % gestiegen, jede Versicherung um y % und die Lebenshaltung eh. Mit Netto 200-300 Euro ist das nicht mehr aufzufangen. Man muss überall kleinere Brötchen backen. Das wirkt sich dann auch auf andere Bereiche aus. Geht man nicht mehr essen oder in den Urlaub, verdienen Dritte weniger und manch Lokal, das Corona noch überstanden hat, muss in Folge dessen dann schließen.

Werden spannende Zeiten. Ich persönlich denke nur an alle, die Häuser zu Niedrigzinsen finanziert haben und bei denen eine Folgefinanzierung ansteht. Da wird's sicherlich so einige Zwangsverweigerungen geben.

EDV Sachverständiger

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« Antwort #3958 am: 28.10.2023 17:04 »
Darum sind viele auch so frustriert. Hort-, Kitagebühren um x % gestiegen, jede Versicherung um y % und die Lebenshaltung eh. Mit Netto 200-300 Euro ist das nicht mehr aufzufangen. Man muss überall kleinere Brötchen backen. Das wirkt sich dann auch auf andere Bereiche aus. Geht man nicht mehr essen oder in den Urlaub, verdienen Dritte weniger und manch Lokal, das Corona noch überstanden hat, muss in Folge dessen dann schließen.

Werden spannende Zeiten. Ich persönlich denke nur an alle, die Häuser zu Niedrigzinsen finanziert haben und bei denen eine Folgefinanzierung ansteht. Da wird's sicherlich so einige Zwangsverweigerungen geben.
Andere müssen auch mit weniger zurecht kommen. Woher kommt eigentlich immer diese schon fast Anmaßung man müsse im öD die Inflation ausgeglichen bekommen? Muss man halt nebenbei noch was machen das Geld rein kommt. Mussten frühere Generationen ebenfalls. Aber der heutige Durchschnittsdeutsche will ja gebratene Tauben in den Mund. Wie viele von denen haben z. B. gejubelt als man mal dem bösen dieser Welt so richtig mit Sanktionen in die Parade fahren wollte? Der aufmerksame Bürger hat von Anfang an gesehen das wir die großen Verlierer dabei seien werden. Aber Hauptsache moralisch gut und bei der nächsten Jubelparade dabei sein...

Wer sich zu Niedrigzinsen ein Haus auf Kante finanziert hat hat halt nicht richtig nachgedacht. Jedem hätte klar seien müssen dass die Zinsen nicht ewig so niedrig bleiben. Aber gut jedem das seine... Das Leben gibt keine Garantie dass es immer einfach bleibt.

Also aufhören zu meckern und anpacken. Wer das halt nicht kann wird hinten runterfallen. Ist halt so.

FearOfTheDuck

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« Antwort #3959 am: 28.10.2023 17:37 »
Frage an die langjährigen Kollegen. Für mich ist so eine Tarifverhandlung immer eine Nachverhandlung, sprich: "Die letzten Jahre war es so und so, deswegen gibt's jetzt dieses und jenes. Bisher war ich immer der Annahme, alle Ausgleiche geschehen mit einem gewissen Lag.
Wenn die Laufzeit nun 2 Jahre statt einem beträgt, bedeutet das doch nur, dass wir zwar länger eventuelle Inflationsausuferungen ertragen müssen, diese aber trotzdem nachverhandelt werden, oder nicht?
Blöde ist das ganze natürlich, wenn der Lebensstandard sinkt oder keiner mehr gehalten werden kann...

Aus meiner Sicht: Jede Verhandlung ist neu und wird meist gehandhabt nach dem Motto: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern". Die Kassen sind dabei immer leer, egal wie gut oder schlecht die Lage ist. Gründe, warum die TB des ÖD zurückstecken müssen, finden sich immer. Dementsprechend geht es nicht darum, irgendwas auszugleichen, auch wenn in diesem Jahr die Inflation der Schriftzug fürs Gewerkschaftsfähnchen war. Mal lag der Abschluss knapp über der Reallohnentwicklung, mal drunter...

Das Hauptaugenmerk von Verdi liegt auf ihren Mitgliedern (also nicht die obere Hälfte der Tabelle), das Hauptaugenmerk der AG-Seite liegt darauf, möglichst wenig auszugeben. Personalkosten im ÖD sind immer böse und für die politisch agierenden im ÖD immer ein Ärgernis.