Nö, tut er nicht. Bzw. wird natürlich pessewirksam erklärt werden, dass für die unteren Entgeltgruppen das ausgezahlte Nettoentgelt nicht sinken wird. Das heißt aber nicht, dass dies auch in EG 15/6 oder im Mittelstandsbauch der Fall sein muss, wo die Grenzsteuer- und -abgabenlast bis zu 55% beträgt.
Ich bin neu im Thema aber wo im öffentlichen Dienst verdient man dermaßen viel, dass im Schnitt mehr als 50% abgehen? 15Ü/6 Steuerklasse I?
Dafür muss man gar nicht so viel verdienen -- im Gegenteil: Man sollte noch unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung verdienen, wenn es um die maximale Steuer- und Abgabenlast geht. Die liegt derzeit bei knapp 60k€ Brutto-Jahreseinkommen, was man z.B. in der EG 13/3 erhält. Dann hat folgende Sozialversicherungs-Abgaben:
*) Rentenversicherung: 9,3%
*) Krankenversicherung: 7,8%
*) Pflegeversicherung: 2,3%
*) Arbeitslosenversicherung: 1,3%
*) VBL: 1,8%
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Summe Abgaben: 22,5%
Hinzu kommt ein Grenzsteuersatz von 32,9%, sodass man insgesamt eine Grenz-Belastung von knapp über 55% hat. Oder anders ausgedrückt: Eine Bruttolohn-Erhöhung um 100€ führt in diesem Bereich zu einer um 45€ höheren Nettolohn-Auszahlung.