Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1058065 times)

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 265
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5700 am: 28.11.2023 12:47 »
Ich denke erstmal Nebenforderung. Diese Forderungen sind sozusagen in der zweiten Reihe. Dies ist immer dann schwierig, wenn sich die Arbeitgeber bereits bei den Hauptforderungen (Entgelt) mehr als störrisch zeigen.....

Von freiwillig streichen kann also keine Rede sein.

Freiwillig war auch nicht die Aussage. Aber, angeblich nur für wenige relevant. Hab ihn gefragt, ob er das selber glaubt? Das ist ja eben ein Grund, warum es sich für mich mit Gewerkschaften erledigt hat. Da machst bei Umfragen mit, schreibst dir die Finger wund, was dir und deinen Kollegen wichtig ist. und, die lapidare Antwort jedesmal, sind Sonderfälle und man kann ja nicht auf jeden dieser Spezialfälle Rücksicht nehmen. Ja, aber dann wundern, wenn die Leute austreten? ja nee, is klar.

VFA West

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 428
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5701 am: 28.11.2023 12:55 »
@knopper:
Im TV-L gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung (anders als im TVöD). Im TV-L wirst du bei Höhergruppierung der Stufe zugeordnet, in der du mindestens das Entgelt erhältst, welches du in der niedrigeren Entgeltgruppe verdient hast (mindestens aber der Stufe 2). D.h. du wirst zum Beispiel von der EG 9a, Stufe 4 in die EG 10, Stufe 2 höhergruppiert. Die Stufenlaufzeit beginnt dann sogar auch von Neuem. Ist der Höhergruppierungsgewinn kleiner als der sog. "Garantiebetrag", erhältst du auf jeden Fall den Garantiebetrag (100€ bei Höhergruppierungen bis zur EG 8, 180€ ab der EG 9a). Eine Höhergruppierung lohnt sich somit zwar in den meisten Fällen zwar schon, aber der Gewinn ist eben manchmal sehr dürftig. Auch hier m.M.n. nicht nachvollziehbar, warum man nicht die entsprechende Regelung aus dem TVöD endlich übernimmt.

knopper

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 47
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5702 am: 28.11.2023 13:23 »
@knopper:
Im TV-L gibt es keine stufengleiche Höhergruppierung (anders als im TVöD). Im TV-L wirst du bei Höhergruppierung der Stufe zugeordnet, in der du mindestens das Entgelt erhältst, welches du in der niedrigeren Entgeltgruppe verdient hast (mindestens aber der Stufe 2). D.h. du wirst zum Beispiel von der EG 9a, Stufe 4 in die EG 10, Stufe 2 höhergruppiert. Die Stufenlaufzeit beginnt dann sogar auch von Neuem. Ist der Höhergruppierungsgewinn kleiner als der sog. "Garantiebetrag", erhältst du auf jeden Fall den Garantiebetrag (100€ bei Höhergruppierungen bis zur EG 8, 180€ ab der EG 9a). Eine Höhergruppierung lohnt sich somit zwar in den meisten Fällen zwar schon, aber der Gewinn ist eben manchmal sehr dürftig. Auch hier m.M.n. nicht nachvollziehbar, warum man nicht die entsprechende Regelung aus dem TVöD endlich übernimmt.

ah ok verstehe. Ja gut ich bin jetzt eh erst Stufe 2, d.h. von 8 auf 9 sollte es ja dann mind. die 2 werden.... ich lass mich mal überraschen.
Aber interessant im TVöD auch wieder anders geregelt.... irgendwie schein es wirklich 2 Klassen an ÖD-Beschäftigten zu geben...

Warnstreik

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 367
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5703 am: 28.11.2023 13:43 »
Könnte mir kurz einer erklären, was nach dem 08.12.2023 passiert, wenn Verdi hoffentlich!!!!! das wohl sehr geringe Angebot der Arbeitgeber ablehnen wird? Gibt es dann eine vierte Verhandlungsrunde, nochmal Streiks?

Dass Ver.Di und Co. zur Urabstimmung über unbefristete Streiks aufrufen, kann ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen. Insofern gehe ich von einer vierten Verhandlungsrunde und weiteren Warnstreiks aus. Ggf. einigt man sich auch schon auf eine Schlichtung…

Dürfte man bestimmte Bereiche gezielt zu unbefristeten Streiks aufrufen oder nur den ganzen Tarifbereich? Wer müsste das via Urabstimmung beschließen?

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 761
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5704 am: 28.11.2023 13:44 »
ah ok verstehe. Ja gut ich bin jetzt eh erst Stufe 2, d.h. von 8 auf 9 sollte es ja dann mind. die 2 werden.... ich lass mich mal überraschen.
Aber interessant im TVöD auch wieder anders geregelt.... irgendwie schein es wirklich 2 Klassen an ÖD-Beschäftigten zu geben...

Bei einer Höhergruppierung muss im TV-L immer mindestens die Stufe 2 gewährt werden (§ 17 Absatz 4, Satz 1):
Zitat
Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2.

Muschebubu

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 281
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5705 am: 28.11.2023 17:48 »



Naja je nach Stadt und dortigen Wohnkosten kannst du Wohngeld beantragen auch ohne Kinder. Es kommt ja drauf an, wie hoch dein Gehalt ist und wie hoch die Miete ist.

Theoretisch könnte auch jemand mit EG 15, 1. Stufe Wohngeld beantragen, wenn er 20 Stunden in Teilzeit ist, keine Kinder hat. Ist jetzt ziemlich konstruiert, aber denkbar ist es.

Beantragen kann jeder Wohngeld, nur ob er es auch bekommz  ;)… In deinem konkreten Fall würde ich den Mitarbeitenden aber auf die Finger hauen, würden sie Wohngeld bewilligen. Stichwort wäre hier die Rechtsmissbräuchlichkeit… ;D

Zinc

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 337
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5706 am: 28.11.2023 20:27 »



Naja je nach Stadt und dortigen Wohnkosten kannst du Wohngeld beantragen auch ohne Kinder. Es kommt ja drauf an, wie hoch dein Gehalt ist und wie hoch die Miete ist.

Theoretisch könnte auch jemand mit EG 15, 1. Stufe Wohngeld beantragen, wenn er 20 Stunden in Teilzeit ist, keine Kinder hat. Ist jetzt ziemlich konstruiert, aber denkbar ist es.

Beantragen kann jeder Wohngeld, nur ob er es auch bekommz  ;)… In deinem konkreten Fall würde ich den Mitarbeitenden aber auf die Finger hauen, würden sie Wohngeld bewilligen. Stichwort wäre hier die Rechtsmissbräuchlichkeit… ;D

Meine Kollegin zahlt aktuell 2000 Euro Miete im Monat, weil ihr Freund sich getrennt hat und durchgebrannt ist. Ich bezweifle stark, dass man ihr das Wohngeld genehmigen würde. Eher würde man doch in solchen Fällen die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen und sie muss sich eine günstigere Wohnung suchen?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,640
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5707 am: 28.11.2023 21:10 »



Naja je nach Stadt und dortigen Wohnkosten kannst du Wohngeld beantragen auch ohne Kinder. Es kommt ja drauf an, wie hoch dein Gehalt ist und wie hoch die Miete ist.

Theoretisch könnte auch jemand mit EG 15, 1. Stufe Wohngeld beantragen, wenn er 20 Stunden in Teilzeit ist, keine Kinder hat. Ist jetzt ziemlich konstruiert, aber denkbar ist es.

Beantragen kann jeder Wohngeld, nur ob er es auch bekommz  ;)… In deinem konkreten Fall würde ich den Mitarbeitenden aber auf die Finger hauen, würden sie Wohngeld bewilligen. Stichwort wäre hier die Rechtsmissbräuchlichkeit… ;D

Meine Kollegin zahlt aktuell 2000 Euro Miete im Monat, weil ihr Freund sich getrennt hat und durchgebrannt ist. Ich bezweifle stark, dass man ihr das Wohngeld genehmigen würde. Eher würde man doch in solchen Fällen die Verhältnismäßigkeit in Frage stellen und sie muss sich eine günstigere Wohnung suchen?
Soweit ich mich erinnere ist Wohngeld ein Zuschuss, der begrenzt ist.
Also bei nem Jahreseinkommen von 20T€ würde sie in Düsseldorf 262 € Wohngeld bekommen.

Sie würde aber auch bei einer Miete von 700€ die 262€ bekommen.

Aber mit 2000€ Miete würde sie wahrscheinlich sogar Bürgergeld bekommen, was mehr als die 262€ wäre. 8)

https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/606/show

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5708 am: 29.11.2023 01:32 »
Die Tarifverhandlungen im TV-L haben aber per se, wie du selbst richtigerweise feststellst, nicht viel mit der Beamtenbesoldung zu tun. (Dass eines der fünf Prüfkriterien für die Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung der Vergleich mit der Bezahlung der Angestellten im öD ist, sei hier geschenkt.) Das durch die Verfassung garantierte Recht auf amtsangemessene Alimentation haben eben nur Beamte, nicht die Angestellten...

Und zum letzten zitierten Satz: Schon mal in eine Schule geschaut und beobachtet, wie angestellte und verbeamtete Lehrkräfte trotz gleichen Alters und gleicher Ausbildung sowie gleicher Tätigkeit nebeneinander sitzen, aber mehrere hundert Euro Netto-Unterschiede jeden Monat haben? Will sagen: Es geht durchaus, und wird auch bisher schon so gehandhabt.

Doch - es hängt zusammen, auch wenn der Zusammenhang nicht per Gesetz besteht. Zumindest die Entwicklung zwischen Beamten und Angestellten ist bisher fast immer ähnlich und auch abhängig. Dass das nicht immer so sein muss steht auf einem anderen Blatt: Deshalb würde ich mir von VerDi eine Trennung vom DBB und ein Abschied von der Forderung an Angleichung  wünschen. Zumindest solange die Übernahme des Ergebnisses auf die Beamten ein (valides) Gegenargument ist. Angestellte haben sich - Beamte haben sowohl die Angestellten als auch das Gesetz. Ich denke die können gut auf eines von beiden Verzichten - am Ende kommts eh aufs selbe hinaus.

Nun, ein "die Preise sind gestiegen, ich kann mir jetzt weniger leisten" dürfte eher selten ein gutes Argument in der Gehaltsverhandlung sein. "Ich habe das letzte Projekt gut abgeschlossen und die Firma hat dadurch soundso viel Gewinn gemacht" eher schon...

Das ist ja genau dein Fehlschluss: Es geht hier nicht um Gehaltsverhandlungen sondern um Tarifverhandlungen. Da ist die individuelle Arbeitsleistung erstmal total egal - und bei der kollektiven Leistungen kann sich die Argumentation schnell umdrehen: Eine funktional bessere Verwaltung kann es nur mit besseren Bedingungen geben.


Die Beamten komplett ignorieren wird für verdi schwierig.
Zitat des zuständigen verdi-Fachbereichs: „ver.di ist die Gewerkschaft für die Beamt*innen des Bundes, der Länder und der Kommunen.“
Gleiches gilt übrigens auch für Richter.
Ebenso tritt verdi bei vielen Personalratswahlen mit Beamtenlisten an.

Der dbb sitzt nicht wegen der Beamten in den Tarifverhandlungen. Das Kürzel dbb steht für dbb Beamtenbund und Tarifunion. Der Teilbereich Tarifunion ist die Vertretung für Tarifbeschäftigte. Gegründet wurde dieser Bereich als Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes (GGVöD) und ist seit 1974 zu Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zugelassen. Von 1976 bis 1994 bestand eine Tarifgemeinschaft mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG) und dem Marburger Bund. Im Zuge der gewerkschaftlichen Konzentration wurde „dbb Beamtenbund und Tarifunion“ gebildet. Gleiches geschah 2001 mit der heutigen verdi.

Hier also die Vertretung der Tarifbeschäftigten indirekt auszuschließen, die Mitglied einer der Gewerkschaften des dbb Beamtenbund und Tarifunion sind, ist schon mehr als dreist.

Johannes1893

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 261
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5709 am: 29.11.2023 07:18 »
Verdi hat bekanntlich seit einigen Jahren Mindestbeträge zum wichtigsten Thema erklärt. Ich wage die These, dass dies auch in kommenden Entgeltrunden der Fall sein wird. Diese wirken sich bei Beamten stärker aus, da beispielsweise keine Einkommenssteuer anfällt. Da die finanziellen Auswirkungen der Tarifergebnisse in Summe betrachtet werden ist das für Tarifergebnisse nachteilig. Stichwort „Verteilungsspielraum“.

Ich verstehe den Ansatz der Kopplung. Das ist einfach und spart Diskussionen. Ungleiches zu vergleichen ist aber auf Dauer nicht gut.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,178
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5710 am: 29.11.2023 07:32 »
Diese wirken sich bei Beamten stärker aus, da beispielsweise keine Einkommenssteuer anfällt.
Ach was!?

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5711 am: 29.11.2023 07:34 »
Diese wirken sich bei Beamten stärker aus, da beispielsweise keine Einkommenssteuer anfällt.
Ach was!?


Ich schließe mich kopfschütteln und eine Träne abwischend an.  *unglaublich, was man hier zu lesen bekommt*

Riconr1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5712 am: 29.11.2023 07:35 »
"Diese wirken sich bei Beamten stärker aus, da beispielsweise keine Einkommenssteuer anfällt."

 ;D  Woher weißt Du das? Ist das so? Ich frage für einen Freund  :)

Johann

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 761
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5713 am: 29.11.2023 07:37 »
Ich habe gerade eine Übersicht über die Anzahl externer Mitarbeiter in meiner Behörde mit Schwerpunkt IT gefunden. Dabei kommt auf zwei festangestellte Mitarbeiter ungefähr ein externer Mitarbeiter. Ein externer Mitarbeiter kostet inkl. Steuern usw. durchschnittlich 1.500€ pro Tag. Werden die Externen in Vollzeit gebucht (und das werden hier viele), kostet das also mehr als 30.000€. Jeden Monat. Je externem Mitarbeiter.

Davon könnte man 4 Mitarbeiter in Vollzeit anstellen und mehr als fürstlich bezahlen. Aber das wäre ja zu teuer. ;D

Buchstabensalat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5714 am: 29.11.2023 08:04 »
Ich habe gerade eine Übersicht über die Anzahl externer Mitarbeiter in meiner Behörde mit Schwerpunkt IT gefunden. Dabei kommt auf zwei festangestellte Mitarbeiter ungefähr ein externer Mitarbeiter. Ein externer Mitarbeiter kostet inkl. Steuern usw. durchschnittlich 1.500€ pro Tag. Werden die Externen in Vollzeit gebucht (und das werden hier viele), kostet das also mehr als 30.000€. Jeden Monat. Je externem Mitarbeiter.

Davon könnte man 4 Mitarbeiter in Vollzeit anstellen und mehr als fürstlich bezahlen. Aber das wäre ja zu teuer. ;D

Bei uns lassen sich viele Festangestellte über diese Externen Firmen anstellen, damit die auf einen Schlag 30% mehr verdienen. Aber sowas wird oben bei Dressel und Co nicht gesehen. Seis drum that’s life und nicht änderbar. Lieber Wechsel ich, als daran zu verzweifeln.