Natürlich ist deine Darstellung fehlerhaft, weil sie suggeriert, dass das der aktuelle Stand der Bezahlung ist.
Es ist es aber nicht. Das Ergebnis des aktuellem Abschlusses vom TVöD für 2023 habe ich dargestellt, keine tausend unterschied.
Für 2024 gibt es keine Zahl für den tvl. Das ist und bleibt pfusch, wenn du das so darstellst!
Die beiden Zahlen werden so nie nebeneinander stehe als ausgezahlte differenz.
Wenn du die beiden Zahlen nennst und sagst, 2024 hat tvöd diesen Wert erreicht und da müssen wir mit unserem TVL ende 2023 Abschluss hin, dann wäre es eine korrekte Darstellung, so ist es für mich BiLD Niveau.
Du bestätigst, also, dass du weiterhin für das mikrige Geld bei deinem AG bleiben wirst.
Dann erkläre mal dem Bürger, der dich bezahlt, warum er dir mehr geben soll.
Oder auf welcher Rechtsgrundlage der AG dir die 16.5 zulage geben soll.
Fazit
in bawü ist der 16.5 nicht notwendig, weil es kein Bindungsdruck gibt, da macht dann aufgrund eurer Treue der AG alles richtig.
Und die Führungskräfte, die mit heruntergelassener Hose dastehe, weil sie kein Personal mehr haben, haben es versäumt, denen da ganz oben die Konsequenzen für die Ansage, 16.5 darf nicht angewendet werden, klar zu machen.
Ich kann es nur nochmals sagen, die Ansage gab es bei uns seinerzeit auch.
Nach entsprechender Dokumentation der dadurch entstehenden und dann auch tatsächlich entstandene Schäden und Kosten, wurden die da ganz oben, einsichtig.
Und ich glaube durchaus, das auch in BaWü ein Rechnungshof rechnen kann.