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Jaein,
ein wichtiger Punkt bei diesen Krempel ist, dass man sich einen Modernen anstrich gibt.
Und einige Punkte sind in der Tat, "kostenfreie " Punkte die der AG auf die Agenda stellen könnte und damit eine x% GEhalts erhöhung auf dem papier sich schönrechnen kann.
Da bin ich ja bei dir - aber sowas sollte imo nicht von den Gewerkschaften gefordert werden, weil wohl schlicht kein Interesse besteht, deshalb auf Prozente zu verzichten. Das mag ja unter normalen Umständen ganz nett sein, aber nach den inflationären Monaten wird wohl einfach ein Ausgleich in der Tasche gefordert werden. Würde mein Gewerkschaftssekär stattdessen mit oben genannten Ideen in die Diskussion gehen, würde ich ihn fragen wie weltfremd er denn ist. Sowas kann man am Ende dazuverhandeln, aber eher nicht als Forderung. Dass das dem Arbeitgeber gut in den Kram passen würde ist mir klar 😊
Drum verwies ich darauf, dass das der AG einbringen könnte, um etwas in der Hand zu haben und damit die Gewerkschaft runter zu drücken.
Die Aufgabe der Gewerkschaft wäre es dann, dies als on the Top zu verhandeln, so wie die InfPrämie eigentlich zu verstehen wäre und nicht als Teil der Gehaltserhöhung.
Aber da die Gewerkschaft selbst einseitige Gehaltserhöhungen als Asozial bezeichnen, wenn sie nicht die unteren betrifft und die AG Seite zu Doof ist geschickt Dinge frühzeitig einzubringen, wird es nix mit diesen Themen wie:
JSZ für alle gleich und dann noch auf 100% erhöhen (Obwohl es für die AG Seite ein Geschäft wäre, da diese 100% selten 100% auf seiner Payroll ist.)
Auch könnte er eine bedingungsloses Anwenden des 16.5 Satz 2 als AG in den TV reinschreiben lassen und die Randbedingungen von Satz 1 streichen und damit behaupten:
Wir haben eine Lohnerhöhung von 20% der Stufe 2 ermöglicht.
Dann hätten AGs, die ängstliche Personaler haben, damit es einfacher eine rein haushälterische Begründungsmöglichkeiten zu nutzen.
(Und die AN, die gefördert werden sollen, müssen nicht so ein Quark wie Angebote von anderen Arbeitgebern vorlegen, was dann dazu führt, dass sie weg sind)
BTW: Weiß eigentlich jemand, wer diesen Quark da reingeschrieben hat, so etwas gehört doch absolut nicht in ein TV, sondern sollte alleinig über Durchführungshinweise AG seitig geregelt werden.
@E13 dann war meine Rechnung in der Absolutheit falsch. Es gibt aber niemanden im TV-L, der Reichensteuer zahlt (ausser er hat massive Nebeneinkünfte, der insgesamt nur 0,25% der Steuerzahler) und auch als Standardberechnugsgrundlage wird nicht 290% Hebesatz sondern 400% benutzt. Alles andere ist wohl eher eine unrealistische Zusammenreihung von Einzelfällen
Insofern habt ihr beide Recht:
Es gibt sie, wo das was E13 schrieb zutrifft, aber niemals als TV Angestellter, der nicht Nebeneinkünfte hat.