Naja, das Bestechlichkeitsargument kann ja wohl schwerlich genutzt werden, wenn Single-Beamte davon profitieren wollen, dass Beamten-Familien bisher zu wenig zusteht. Die Familienzuschläge werden ja nun vielerorts angepasst, aber in den Parallel-Threads im Beamten-Forum wird ja mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass auch der Single-Beamte aus Gründen der Amtsangemessenheit i.W. Das gleiche erhalten müsste bzw. die Familienzuschläge nicht so hoch ausfallen dürften. Übersehen wird dabei, dass hier zwei verschiedene Kriterien vorliegen; einerseits die Versorgung der gesamten Beamten-Familie, andererseits die Angemessenheit der Besoldung des Amts des betroffenen Beamten. Beides bekommt man nur separat hin; und wenn es bei ersterem mangelt, muss man eben etwas an den familienbezogenen Komponenten tun — wenn es bei zweiterem Probleme gibt, dann dort. Aber man kann nicht fordern, dass aufgrund der Situation, dass Beamten-Familien mit (vielen) Kindern teilweise zu wenig erhalten, die Grundbesoldung steigen müsse; denn die hat ja mit der Fragestellung gar nichts zu tun (und könnte das Problem ja auch gar nicht lösen, weil bei zu geringen Kinderzuschlägen mit genügend vielen Kindern jeder Beamte bei noch so hoher Grundbesoldung zu wenig hätte).
Naja, das nur am Rande, da es hier ja gar kein Thema ist.