Die Beamtenschaft hat mit der Frage nach der amtsangemessenen Alimentation eine ganz andere Baustelle. Das sollte man hier nicht verquicken.
Und wieder - wie gefühlt jedes Jahr, aber auf jeden Fall aber bei jeder Tarifrunde - die gleiche sinnfreie Diskussion:
Die einen behaupten es habe nichts miteinander zu tun - was an Ignoranz nicht zu überbieten ist.
Die anderen behaupten es sei zentral - und übersehen, dass das Problem hausgemacht, also gewerkschaftsseitig entsteht.
Können wir das überspringen bitte?
Danke!
Warum sollte man deine falsche Aussage stehen lassen? Oder, magst du kurz begründen, inwiefern die Ausgestaltung der amtsangemessenen Besoldung z.B. kinderreicher Alleinverdiener- oder Doppelverdiener Beamtenfamilien oder der Abstand zum Grundsicherungsniveau irgendeine Bedeutung für die Tarifverhandlungen haben sollten?
Natürlich ist ein Prüfparameter, die das BVerfG für die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung formuliert hat, die Entwicklung der Löhne im öffentlichen Dienst. Es gibt aber noch vier weitere. Und die spielen hier in dieser Verhandlung keine Rolle. Darauf müssen aber die Besoldungs-Gesetzgeber dennoch Rücksicht nehmen. Das Thema der Höhe der Beamtenbesoldung ist wesentlich komplexer und muss gesondert betrachtet werden. Weder ist es mit einer inhaltsgleichen Übnerahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen sinnvoll bearbeitet, noch gelöst.
Warum sollte man sich also hier mit einer Fragestellung, die beide Seiten der Tarifparteien nicht betrachten können, weil sie gar nicht zuständig sind (die AG-Seite ist durch die jeweiligen Landesregierungen vertreten, für die Besoldung zuständig sind jedoch die Landtage), noch überhaupt die relevanten Fakten betrachten können, weil hier ganz andere Dinge, als in den Tarifverandlungen eine Rolle spielen, überhaupt auseinandersetzen?
Das Thema Beamtenbesoldung ist hier einfach fremd und hat in den Tarif-Verhandlungen nichts zu suchen, sondern gehört in die (nach den Tarif-Abschluss erfolgende) Diskussion in die Landesparlamente, wo dann die Gewerkschaften auch angehört werden.
Wie gesagt - ich will die Diskussion nicht führen, darauf also nur diese eine Antwort:
Du sagst ja selbst meine Aussage ist keineswegs falsch denn die Tariflöhne sind "ein Pfeiler der Amtsangemessenheit unserer Besoldung". Soweit so gut.
Zum Problem in den Verhandlungen wird es für die Beschäftigten / Gewerkschaften aus einem anderen Grund:
Die Gewerkschaften VERLANGEN ja die Übertragung auf die Beamten, besonders der DBB & Tarifunion sowie die GEW und der EVB fordern sie uneingeschränkt und damit ist diese auch inhaltlich in den Verhandlungen zugegen. Ich war selbst schon Teil solcher Verhandlungen und ich kenne das, sinnfreie, auf und ab.
Die Gewerkschaften wollen also gerne (auch wenn die Gesetzeslage es anders sieht) für die Beamten Mit verhandeln und tun es auch. Das geht soweit, dass die vertraglichen Regelungen hier sittenwidrig werden und tatsächlich Gesetze verletzt werden, aber das nur am Rande.
2011 und 2015 bspw. wäre die stufengleiche Höhergruppierung möglich gewesen, die AG hatten sie angeboten mit dem Hinweis:
Bitte nehmt Abstand von der Forderung der Übertragung auf die Beamten und lasst das, so wie es das Gesetz vorsieht, eben dies die Landesparlamente oder eben dann die Gerichte entscheiden.
Und die Gewerkschaften sagten: Nein
Deshalb, weil es hier um Politik geht und nicht um Arbeitnehmerrechte, sind die Landesbeamten und unsere Alimentationen sehr wohl Bestandteil der Tarifverhandlungen TV-L und keineswegs "Trennbar".
Sie wären es, das wird aber nicht gewünscht.
Mehr gibt es dazu schlicht nicht zu sagen!