Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion

Begonnen von Prüfer SH, 26.04.2023 14:21

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Ulf

Ich habe mit dem Beitrag auch nur widersprochen, dass das Fahrradleasing nie parteipolitisch gewesen sei - das stimmt so pauschal einfach nicht.

Aber ich habe auch nichts dagegen, wenn es für TV-L-Beschäftigte angeboten würde. Wer sich nur so ein Fahrrad auf Kosten seiner späteren Rentehöhe leisten kann oder möchte, soll es doch gerne machen...

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 08:03
Zitat von: Doso am 01.11.2023 20:50
Zitat von: Waterkant am 01.11.2023 18:19
Hallo zusammen, hat jemand etwas über das Thema Dienstradleasing im Rahmen der TVL Verhandlungen gehört? Ich wundere mich seit längerem über die Ungleichbehandlung von Angestellten vs. Beamten in Bezug auf dieses Thema.

Z.B.
https://www.hamburg.de/zpd/fhh-bike/15025816/fhh-bike/

Ist sowas überhaupt ein Thema für einen Tarifvertrag?
Ja, da der Tarifvertrag ohne Anpassung keine Entgeltumwandlung für das Jobrad zuläßt.

Wieso sollte ein Tarifvertrag so eine Regeleung - die z.B. über eine BV angeboten werden kann - nicht zulassen? Wenn du das via Tarifvertrag regelst, regelst du den tariflichen Anspruch auf das Jobrad - freiwillig kann ein AG mMn so ein Leasing über Entgeldumwandung anbieten.

troubleshooting

Zitat von: Waterkant am 02.11.2023 10:04
Aber eben nur für Beamte, so wie in Hamburg. Ich wollte mit meiner Frage auf die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in einem Unternehmen hinweisen. Wenn der TVL dem Thema Fahrradleasing entgegensteht, sollte man dies ändern, um die Mitarbeiter wieder gleichzustellen.

RLP ist ganz vorn dabei, wenn es darum geht eine Zweiklassengesellschaft Beamte-Angestellte aufzubauen. Es gab übrigens dazu sogar eine Anfrage, ob das Fahrradleasing nicht auch für Angestellte kommen könnte. Die Antwort ist die übliche, es wird nur auf die dann anfallenden rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen und die Beantwortung der eigentlichen Frage wurde irgendwie vergessen.
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2572-18.pdf

Btw: Zumindest ist ersichtlich, dass das Radleasing Thema der einzelnen Landesregierungen und nicht des gesamten TVL-Gebietes ist.

Erpelente

Zitat von: JC83 am 02.11.2023 07:59
Zitat von: Ozymandias am 02.11.2023 07:51
Keine Sorge, die Motzeration löscht alle Kommentare, die gegen diese hohle Lüge argumentieren.
Irgendwas muss man halt den linksgrünen Minderleistern im ÖD vor die Nase werfen.


Boah, Manfred, wenn du aus deinem Fiebertraum bzgl. Links-Grün aufgewacht bist, empfehle ich dir, deinen Aluhut zu entsorgen, Telegram zu löschen und dann mal bitte die alten Beiträge von E15TVL (unserem Mod) zu überfliegen. Dieser ist vor allem durch Kompetenz und seinem (wirklich) geilen TV-L-Rechner aufgefallen, aber sicherlich nicht fürs Verbreiten von links-grünen (oder sonstigen) Narrativen. Wenn du das nicht schaffst, dann schleich dich zu Facebook.

Hier gehören politische Diskussionen schlichtweg nicht her, eigentlich ganz einfach.

Schon witzig, in einem Forum zum Öffentlich Dienst jemanden abfällig mit einem für ältere Deutsche üblichen Namen anzusprechen und sich anschließend über politische Äußerungen auszulassen.

Sören, stimmt's? ;)

Waterkant

Gemäß Informationen in Hamburg ist dies ein TVL Thema:

"Leider können Tarifbeschäftigte aktuell noch nicht teilnehmen, weil es für sie derzeit keine tarifvertragliche Grundlage gibt. Im Tarifabschluss für die Länder 2021 sind keine Regelungen zum Dienstfahrradleasing aufgenommen worden. Derzeit wird von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geprüft, unter welchen Voraussetzungen in den Ländern, die bereits besoldungsrechtliche Regelungen zum Dienstfahrradleasing  haben, eine Übertragung auf die Tarifbeschäftigten angeboten werden kann. Über Änderungen werden Sie im Personalportal informiert."

Warnstreik

Zitat von: Waterkant am 02.11.2023 10:52
Gemäß Informationen in Hamburg ist dies ein TVL Thema:

"Leider können Tarifbeschäftigte aktuell noch nicht teilnehmen, weil es für sie derzeit keine tarifvertragliche Grundlage gibt. Im Tarifabschluss für die Länder 2021 sind keine Regelungen zum Dienstfahrradleasing aufgenommen worden. Derzeit wird von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geprüft, unter welchen Voraussetzungen in den Ländern, die bereits besoldungsrechtliche Regelungen zum Dienstfahrradleasing  haben, eine Übertragung auf die Tarifbeschäftigten angeboten werden kann. Über Änderungen werden Sie im Personalportal informiert."

Ja - aber das ist doch nur eine hohle Ausrede, oder? Jobradleasing kann auch als Betreibsvereinbarung angeboten bzw. geregelt werden. Ich wüsste nicht, wieso ein Tarifvertrag solche Sonderoptionen explizit ausschließen sollten...   Ist aber natürlich eine tolle Ausrede des Arbeitgebers.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik am 02.11.2023 10:12
Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 08:03
Zitat von: Doso am 01.11.2023 20:50
Zitat von: Waterkant am 01.11.2023 18:19
Hallo zusammen, hat jemand etwas über das Thema Dienstradleasing im Rahmen der TVL Verhandlungen gehört? Ich wundere mich seit längerem über die Ungleichbehandlung von Angestellten vs. Beamten in Bezug auf dieses Thema.

Z.B.
https://www.hamburg.de/zpd/fhh-bike/15025816/fhh-bike/

Ist sowas überhaupt ein Thema für einen Tarifvertrag?
Ja, da der Tarifvertrag ohne Anpassung keine Entgeltumwandlung für das Jobrad zuläßt.

Wieso sollte ein Tarifvertrag so eine Regeleung - die z.B. über eine BV angeboten werden kann - nicht zulassen? Wenn du das via Tarifvertrag regelst, regelst du den tariflichen Anspruch auf das Jobrad - freiwillig kann ein AG mMn so ein Leasing über Entgeldumwandung anbieten.
Wieso ein Tarifvertrag dieses nicht zulässt?
Ganz einfach, weil er es eben so geregelt hat, das nur für betriebliche Altersversorgung eine Entgeltumwandlung gestattet ist.
Also der Tarifvertag regelt nicht Jobrad ja/nein, sondern Entgeltumwandlung für Jobrad: Nein.
Jobrad ohne Entgeltumwandlung: erlaubt.

Aber auch in NI soll da ein Änderung erfolgen.

Warum die Gewerkschaften das dort so reingeschrieben haben?
Vielleicht, damit ihre Beitragshöhe nicht reduziert wird.
Oder weil sie den Ag vor Milchmädchenrechnungen schützen will oder oder.

Ehrlich gesagt: keine Ahnung.


MoinMoin

Zitat von: Warnstreik am 02.11.2023 12:11
Zitat von: Waterkant am 02.11.2023 10:52
Gemäß Informationen in Hamburg ist dies ein TVL Thema:

"Leider können Tarifbeschäftigte aktuell noch nicht teilnehmen, weil es für sie derzeit keine tarifvertragliche Grundlage gibt. Im Tarifabschluss für die Länder 2021 sind keine Regelungen zum Dienstfahrradleasing aufgenommen worden. Derzeit wird von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geprüft, unter welchen Voraussetzungen in den Ländern, die bereits besoldungsrechtliche Regelungen zum Dienstfahrradleasing  haben, eine Übertragung auf die Tarifbeschäftigten angeboten werden kann. Über Änderungen werden Sie im Personalportal informiert."

Ja - aber das ist doch nur eine hohle Ausrede, oder? Jobradleasing kann auch als Betreibsvereinbarung angeboten bzw. geregelt werden. Ich wüsste nicht, wieso ein Tarifvertrag solche Sonderoptionen explizit ausschließen sollten...   Ist aber natürlich eine tolle Ausrede des Arbeitgebers.
Kein hohle Ausrede!
Jobrad ja, Entgeltumwandlung für Jobrad, nein.
Da muss der TV angepasst werden.

CPHE

#4148
Bei uns dürfen private E-Autos gratis an den Wallboxen des AG laden. Wie kann denn sowas eigentlich möglich sein? Ich finde E-Autos, Solaranlagen, Wallboxen werden schon genug gefördert und davon profitieren eh nur Leute, die es sich auch ohne die Förderungen hätten leisten können. Wie kann es sein, dass die nun auch noch auf Kosten der Steuerzahler gratis laden dürfen? Ist das nicht auch ein geldwerter Vorteil?

daseinsvorsorge

ALSO DOCH:

Jobradleasing das Thema bei den Tarifverhandlungen.

NelsonMuntz

Ich sag jetzt auch noch mal was zum Drahtesel-Thema:

In meinen Augen gehören weder Autos, Fahrräder noch Tickets arbeitgeberseitig gefördert. Nicht für Beamte und auch nicht für Tarifbeschäftigte. Am Ende kommen die Kollegen um die Ecke, die ihren Dienstsitz fußläufig erreichen können, und fordern einen "Job-Sneaker"-Zuschuss. Wer meint, er brauche zwingend ein eBike für 7000€, der soll sparen oder ggf. einen Kredit aufnehmen. Für den preisbewussten Menschen gibt's die bekannten Marktplätze.

Immer daran denken: Solche "Nebensächlichkeiten" und "Goodies" gehen in Tarifverhandlungen immer auf Kosten der eigentlichen Tariferhöhung. Ich habe das Geld lieber auf dem Konto und entscheide dann selbst, was ich damit mache.

In diesem Sinne hoffe ich, dass heute ausreichend "Lachshäppchen" bereitstehen  ;D ;)

Warnstreik

#4151
Zitat von: MoinMoin am 02.11.2023 12:19
Zitat von: Warnstreik am 02.11.2023 12:11
Zitat von: Waterkant am 02.11.2023 10:52
Gemäß Informationen in Hamburg ist dies ein TVL Thema:

"Leider können Tarifbeschäftigte aktuell noch nicht teilnehmen, weil es für sie derzeit keine tarifvertragliche Grundlage gibt. Im Tarifabschluss für die Länder 2021 sind keine Regelungen zum Dienstfahrradleasing aufgenommen worden. Derzeit wird von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) geprüft, unter welchen Voraussetzungen in den Ländern, die bereits besoldungsrechtliche Regelungen zum Dienstfahrradleasing  haben, eine Übertragung auf die Tarifbeschäftigten angeboten werden kann. Über Änderungen werden Sie im Personalportal informiert."

Ja - aber das ist doch nur eine hohle Ausrede, oder? Jobradleasing kann auch als Betreibsvereinbarung angeboten bzw. geregelt werden. Ich wüsste nicht, wieso ein Tarifvertrag solche Sonderoptionen explizit ausschließen sollten...   Ist aber natürlich eine tolle Ausrede des Arbeitgebers.
Kein hohle Ausrede!
Jobrad ja, Entgeltumwandlung für Jobrad, nein.
Da muss der TV angepasst werden.

Ich will mich nicht streiten (dafür lerne ich zu gerne dazu) - aber kannst du mir die Stelle im Tarifvertrag zeigen, die das explizit ausschließt?

Ich weiß, dass andere Branchen das via Betriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarung gelöst haben. Und diese sind auch im recht starren Manteltarif der IGM Nord angesiedelt. Nach meinem Verständnis ist das auch der richtige Ort (also die BV) um sowas anzubieten bzw. festzuschreiben.   (womit man das auch aus den Tarifen rauslassen kann)

Edit: Sorry, ich habs jetzt gefunden - z.b. die IGM hat einzelne Tarifverträge abgeschossen, die dann den einzelnen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen ermöglichen, über eine BV das Dienstradleasing anzubieten. Da lag ich daneben.

Sollte aber kein Thema für eine Tarifverhandlung sein sondern im Sinne eines modernen Arbeitgebers mal abgeschlossen werden.

seberus

Wieso wird hier das Thema JobBike so diskutiert? Dachte das wäre Ende 2022 in den Tarifvertrag aufgenommen worden?

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/radleasing-auch-fuer-tarifbeschaeftigte-des-landes

Warnstreik

Zitat von: seberus am 02.11.2023 12:52
Wieso wird hier das Thema JobBike so diskutiert? Dachte das wäre Ende 2022 in den Tarifvertrag aufgenommen worden?

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/radleasing-auch-fuer-tarifbeschaeftigte-des-landes

Der TV gilt aber nur für BaWü.

MoinMoin

Zitat von: CPHE am 02.11.2023 12:30
Bei uns dürfen private E-Autos gratis an den Wallboxen des AG laden. Wie kann denn sowas eigentlich möglich sein? Ich finde E-Autos, Solaranlagen, Wallboxen werden schon genug gefördert und davon profitieren eh nur Leute, die es sich auch ohne die Förderungen hätten leisten können. Wie kann es sein, dass die nun auch noch auf Kosten der Steuerzahler gratis laden dürfen? Ist das nicht auch ein geldwerter Vorteil?
Ja ist es mEn und muss uU entsprechend versteuert werden, die Lohnsteueraussenprüfung kann sich ja damit befassen.
Genauso wie das private Handy aufladen  ::)