Wie hier jemand schon sagte- für alles und jeden ist Geld da, nur für die eigenen Mitarbeiter nicht...
Das Prinzip einer Haushaltsaufstellung scheint dir unbekannt; und das trotz MBA?
Sollte im Dezember das Angebot nicht dementsprechend ausfallen, werde ich die fehlende finanzielle Wertschätzung durch eine mindestens vierwöchige Abwesenheiten im Jahr kompensieren.
Du hast sogar Anspruch auf 6 Wochen Urlaub im Jahr.
BTW: Vor der ersten Verhandlungsrunde hast du angedeutet, dass du dich, wenn kein Abschluss in deiner Wunschgegend erfolgt, wegbewirbst. Dann hieß es, du hast ein viel besseres Job-Angebot, wartest aber mit der Zusage noch, ob in der zweiten Verhandlungsrunde dein Wunschergebnis von der TDL vorgeschlagen wird. Und nu? Wann ziehst du endlich Konsequenzen, und hörst auf, herumzujammern?
Uns steht das Wasser bis zum Hals, wir ertrinken in Arbeit und müssen auch am WE ran.
Wurde Mehrarbeit (d.h. Inklusive entsprechenden Zuschlägen oder Freizeitausgleich) angeordnet? Wenn ja, freu dich. Wenn nein: Du hast einen Arbeitsvertrag über (bei Vollzeit) irgendwas zwischen 38,7 und 40,1h/Woche (je nach Bundesland). Nicht mehr und nicht weniger. Mach‘ dir die AG-Probleme doch nicht zu eigenen.
Juckt nur keinen, auch unseren Chef nicht. Der durfte sich in den Personalgesprächen ebenfalls einiges anhören- interessiert ihn als Beamter kurz vor der dicken Pension aber nicht! Er hat zwei Häuser, eine Eigentumswohnung und hat im Gegensatz zu uns ausgesorgt.
Meine Kollegin hat noch 45 Tage Urlaub dieses Jahr und 300 Überstunden, ich 20 Urlaubstage und 150 Überstunden... in dem Sinne... einen schönen Samstag euch!
Da der Urlaub prinzipiell im aktuellen Jahr gewährt und genommen werden soll, müssten schon deutliche dienstliche Gründe gegen die Gewährung des Urlaubs sprechen. Sollte also der AG deinem Urlaubsantrag nicht zustimmen, müsste er das sehr genau begründen. Und da würde ich dann mal den Personalrat ins Boot holen, denn natürlich geht es darum, dass sich auch alle AN nicht kaputt arbeiten, sondern auch wieder erholen können sollen.
BTW: Wie kann man um die Zeit im Jahr noch 45 Urlaubstage Anspruch haben? Im Allgemeinen lässt sich Urlaub ja nur ausnahmsweise aus einem Kalenderjahr ins nächste übertragen und ist laut TV-L bis 31. März (im Bereich der Hochschulen ausnahmsweise bis 30. September) zu nehmen. D.h., übertragener Restanspruch aus dem vergangenen Jahr kann eigentlich nicht vorliegen…