Inwiefern würde aus dem Erhalt von Zulagen folgen, dass jemand weniger verdienen müsste? Aber klar, wenn die Besoldung ohne Zulagen nur erdachte 108% des Grundsicherungsniveaus erreichen würde, man aber mit Zulagen auf 115% käme, dann würde dies keinen Gesetzesverstoß (jedenfalls nicht bezüglich dieses Punkts) der Mindest-Alimentation darstellen.
Natürlich muss aber jeder Beamte mindestens diese 115% erreichen, d.h. unabhängig davon, ob und welche Zulagen gezahlt werden...
Aber das ganze Thema gehört nicht hierher, sondern in die Beamten-Subforen, wo auch schon mehrere hunderte Seiten lange Threads dazu existieren...