Anders kann es gar auch nicht sein, die AG-Seite legt nur jeweils fest, wie groß sie den Kuchen backen will, muss aber immer noch ein paar Zutaten im Schrank haben. Es kommt also auch darauf an, wie groß die hungrigen Augen der Gewerkschaft sind. Und bei einer Stadtstaaten-Zulage, müsste jeweils nur der dortige AG den Zutatenschrank aufmachen.
Nach der Definition von @Invitto: Wäre die Zulage dann obsolet, wenn man +/- den TVÖD erreichte?