Autor Thema: Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen  (Read 4514 times)

Mary2023

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Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« am: 27.04.2023 09:44 »
Hallo zusammen,

Ich habe bei meinem Arbeitgeber aufgehört zu arbeiten mittels Aufhebungsvertrag und mir stehen noch viele Urlaubstage zu die ausgezahlt werden müssen. Nun wurde ich daraufhin gewiesen, dass meine Stufe fälschlicherweise trotz Elternzeit hoch gesetzt wurde (zum 01.11.2019). Gilt hier die Verjährungsfrist von BGB Paragraf 197 mit drei Jahren?


Bei der Überprüfung Ihres Falls fiel jedoch auf, dass von unserem System die Zeiten Ihrer Elternzeit fälschlicherweise nicht stufenhemmend auf Ihre Stufenlaufzeit angerechnet worden sind. 
Da die Elternzeit nach § 16 Abs. 3 TVöD nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird, hätten sie nicht wie von unserem System fälschlicherweise umgesetzt, zum 01.11.2019 von Stufe 3 nach Stufe 4 steigen dürfen. Unter Berücksichtigung Ihre Elternzeit erfolgt Ihr Stufenaufstieg nach Stufe 4 erst am 19.12.2023.
Daher muss die Stufe korrigiert werden und die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt nach EG 6 Stufe 3.

ISN

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Antw:Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« Antwort #1 am: 27.04.2023 09:52 »
Die Verjährungsfrist würde sich nur darauf beziehen, dass dein Arbeitgeber zuviel gezahltes Entgelt zurückfordert. Meistens spielt die Verjährungsfrist aber keine Rolle, weil es eine tarifliche Ausschlussfrist von 6 Monaten gibt. Aber auch diese bezieht sich in diesem Zusammenhang nur auf die Rückforderung zuviel gezahlten Entgelts. Die Feststellung, in welcher Stufe du bist, unterliegt nicht der Ausschlussfrist. Dass die Urlaubsabgeltung nicht auf der Basis des falsch gezahlten, sondern auf der Basis des zustehenden Entgelts gezahlt wird, halte ich für zulässig.

Mary2023

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Antw:Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« Antwort #2 am: 27.04.2023 10:02 »
Danke für deine Antwort. Du meinst also, dass die Verjährungsfrist hier nicht greift? Verstehe ich das richtig?

ISN

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Antw:Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« Antwort #3 am: 27.04.2023 10:23 »
Die Verjährungsfrist ist für die Korrektur der Stufe nicht relevant. Ebenso die Ausschlussfrist. Beides bezieht sich auf Zahlungsansprüche, die in der Vergangenheit liegen. Also auf Nachzahlungsansprüche deinerseits oder Rückzahlungsansprüche deines Arbeitgebers.

Mary2023

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Antw:Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« Antwort #4 am: 27.04.2023 11:01 »
Das heißt es ist rechtens, dass er es jetzt so spät korrigiert?

MoinMoin

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Antw:Stufenlaufzeit Erhöhung wird widerrufen
« Antwort #5 am: 27.04.2023 11:56 »
Ja