Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Urlaubsabgeltung.
Ich habe von 2016-2018 in EG9a befristet gearbeitet. Es folgte dann eine Entfristung in EG 6. Da ich jedoch in Mutterschutz und anschließender Elternzeit gegangen bin, habe ich nie die Stelle in 6a angetreten und wurde bis zum Beginn des Mutterschutzes in EG 9a weiterbeschäftigt.
Nun habe ich den Arbeitsvertrag mittels Aufhebungsvertrag beendet und mir stehen noch 41 Arbeitstage zu. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass er den nach EG6 berechnen muss.
Laut BUrlG steht es so beschrieben:
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts aus den letzten dreizehn Wochen vor dem Ausscheiden (§ 11 BUrlG).
Da ich nie in der EG 6 gearbeitet habe und auch kein Lohn dementsprechend, bin ich der Auffassung, dass die entsprechenden Tage auch mit der Grundlage meines ausgezahlten Gehalts vor meiner Elternzeit und des Mutterschutzes ausgezahlt werden müssen.
Kennt sich da jemand mit aus?