Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Trennungsgeld Kommunalbeamter
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Es gibt kein Trennungsgeld vom Dienstherrn, wenn man jeden Tag von seinem Wohnort zum Dienstort fährt.
Trennugnsgeld gibt es nur, wenn sich der Dienstort vorübergehend ändert, bspw. Dienstort München, Abordnung / Zuweisung für 2 Jahre nach Nürnberg.
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