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[Allg] Rückwirkende Einweisung auf eine Planstelle

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Thomber:
Grüße Euch!

Mir liegt folgender Fall vor und ich bitte dazu um Eure Meinung und Hinweise:


Beamtin (A12) war abgeordnet zu Dienstherr B und hat dort die Aufgaben der Stelle XY wahrgenommen.

Die Behörde schrieb dann diese Stelle aus und sie hat das Stellenbewerbungsverfahren A13gD im Januar/Februar gewonnen. Danach überträgt man ihr mit Wirkung zum 1. März die Aufgaben.

Sie nahm aber diese Tätigkeit bereits seit ein paar Monaten offiziell wahr (aber ohne Zuweisung/Einweisung).
Ich finde nun diese Aufgabenzuweisung mit Wirkung für die Zukunft fraglich, denn faktisch werden damit die Monate zuvor nicht anerkannt und sie muss dann erneut 6 Monate arbeiten, um dann befördert zu werden.

--> Ist es korrekt, dass jemand also 2x die 6 Monate ableisten muss? Kollegen hier sagen, dass sie zuvor ja "nur" abgeordnet war und deshalb diese Monate nicht zählen.   Wenn dieses Argument zutreffend wäre, müsste das ja irgendwo stehen.  Bisher konnte mir keine die Quelle nennen.     Hat jemand von Euch so einen Fall schon gehabt?   Dank & Gruß


Matze1986:
Wenn Sie "nur" abgeordnet war, dann hat sie die Stelle/den Dienstposten auch nicht inne gehabt.
Läuft also korrekt mit den 6 Monaten.

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 27.04.2023 18:18 ---Grüße Euch!

Mir liegt folgender Fall vor und ich bitte dazu um Eure Meinung und Hinweise:


Beamtin (A12) war abgeordnet zu Dienstherr B und hat dort die Aufgaben der Stelle XY wahrgenommen.

Die Behörde schrieb dann diese Stelle aus und sie hat das Stellenbewerbungsverfahren A13gD im Januar/Februar gewonnen. Danach überträgt man ihr mit Wirkung zum 1. März die Aufgaben.

Sie nahm aber diese Tätigkeit bereits seit ein paar Monaten offiziell wahr (aber ohne Zuweisung/Einweisung).
Ich finde nun diese Aufgabenzuweisung mit Wirkung für die Zukunft fraglich, denn faktisch werden damit die Monate zuvor nicht anerkannt und sie muss dann erneut 6 Monate arbeiten, um dann befördert zu werden.

--> Ist es korrekt, dass jemand also 2x die 6 Monate ableisten muss? Kollegen hier sagen, dass sie zuvor ja "nur" abgeordnet war und deshalb diese Monate nicht zählen.   Wenn dieses Argument zutreffend wäre, müsste das ja irgendwo stehen.  Bisher konnte mir keine die Quelle nennen.     Hat jemand von Euch so einen Fall schon gehabt?   Dank & Gruß

--- End quote ---

Für was sollen irgendwelche Monate zählen?
Warum sollen gerade 2x6 Monate für eine Beförderung notwendig sein?
Wofür sollen erneut 6 Monate erforderlich sein?

Unabhängig davorn entscheidet der Dienstherr, ob und wann er eine Beförderung vornimmt. Eventuelle rechtliche Wartezeiten stellen dabei nur das Mindestmaß dar.

Thomber:
Verstehe Euch, danke.

(Ich ging halt davon aus, dass die bekannten 6 Monate eine Art Probe-/Bewährungszeit darstellen und diese hat die Kollegin ja schon absolviert, egal, ob abgeordnet oder nicht - sie hat die Tätigkeiten wahrgenommen und das bestreitet im Amt auch niemand.)

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 28.04.2023 08:37 ---Verstehe Euch, danke.

(Ich ging halt davon aus, dass die bekannten 6 Monate eine Art Probe-/Bewährungszeit darstellen und diese hat die Kollegin ja schon absolviert, egal, ob abgeordnet oder nicht - sie hat die Tätigkeiten wahrgenommen und das bestreitet im Amt auch niemand.)

--- End quote ---

Ich würde die Abordnungszeit schon als Art Probezeit sehen - dafür ist sie wohl auch gedacht. Für eine mögliche Beförderung, bzw. Wartenzeiten dafür dürfte da aber ohne Belang sein.

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