Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
Markus:
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit als Ingenieur an einer Hochschule in der Lehre (im Wesentlichen Betreuung von Laborveranstaltungen und Projektarbeiten). Dipl.-Ing. (FH) E10 in Stufe 3, ab September wäre es Stufe 4.
Aktuell habe ich mich innerbetrieblich auf eine Stelle beworben, wo die Chancen recht gut stehen. Diese Stelle wäre E13 und man hat mir schon gesagt, dass ein Einstieg wohl auf Stufe 1 erfolgen sollte. Ich werde auch zukünftig mit Studenten arbeiten, allerdings soll der Fokus auf der Arbeit mit Schülern liegen, dazu auch Entwicklung eines didaktischen Konzepts (inkl. Auswertungen, Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, ggfs. Research Papers schreiben), evtl. Bündelung aller Schülerprogramme der Hochschule unter meiner Leitung.
Ich frage mich nun, ob eine Eingruppierung in Stufe 1 gerechtfertigt ist, oder ob man da nicht mehr herausholen könnte. Zumindest was den technischen Aspekt anbelangt habe ich ja Erfahrung, das wird im Wesentlichen nur auf Schüler ausgeweitet. Sicher, was das Thema Didaktik (mit wissenschaftlichem Anspruch) anbelangt und auch eine leitende Position wäre sozusagen "neu". Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man mich mit der vorhandenen Erfahrung durchaus zumindest in Stufe 2 eingruppieren könnte. Wie ist da eure Meinung dazu?
Viele Grüße
Wabi Sabi:
Sofern die Tätigkeitsänderung mittels eines Änderungsvertrages vereinbart wird, führt dies zu einer Höhergruppierung in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 13 (siehe § 17 Abs. 4 TV-L).
Markus:
Es handelt sich ja um eine komplett neu ausgeschriebene Stelle, die unabhängig von meiner jetzigen ist. Das Tätigkeitsgebiet (zumindest was den technischen Aspekt angeht) wäre lediglich ähnlich. Meinst du es kommt dann trotzdem ein Änderungsvertrag in Frage?
Wabi Sabi:
Ja sicher.
MoinMoin:
Beim gleichem AG kann man nur bei einem komplett neuem Vertrag und somit einer Neueinstellung in die Stufe 1 kommen.
Also alter Vertrag läuft aus oder wird gekündigt und neuer Vertrag wird abgeschlossen.
Dazu muss natürlich Urlaub etc. vom altem Vertrag komplett abgegolten sein.
Alles andere, also Änderungsvertrag oä ist eine HG.
Und die führt niemals in die Stufe 1.
Ob eine Stelle neu ausgeschrieben wurde, vom Himmel fällt oder sonstwie entsteht ist tariflich irrelevant.
Tariflich gilt alleinig, wann wurde wie welche Tätigkeiten übertragen.
Mein Tipp.
Wenn die sagen, du kriegst Stufe 1, nimm den Job, lass dir die neuen Tätigkeiten übertragen.
Warte die erste Gehaltsabrechnung ab.
Und fordere dann, das dir zustehende Entgelt.
Scheiss auf den depperl kram den die Personaler da von sich geben.
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