Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.
Also entweder man hat eine abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, was beim FH Dipl. nicht der Fall sein dürfte.
oder man wird als sonstige Beschäftigte anerkannt.
Vor Gericht ist das relativ schwer nachzuweisen, dass man ein sB ist, also es ist schwer es einzuklagen.
Aber wenn der AG (inkl. der Gremien) und der AN sich einig sind, dass sie die Rechtsmeinung vertreten, dass man sB ist, dann wirst du in die EG13 eingruppiert.
(Und wenn es ein Eingruppierungsirrtum ist, dann ist es halt auch egal, da wo kein Kläger ...)
Das wird womöglich der Weg sein, den deine EG13er FH Dipl. gegangen sind.
(Alternative: Man gibt dir eine EG14 Stelle und dann bist du in der EG13
)