Autor Thema: Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?  (Read 6312 times)

Markus

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Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit als Ingenieur an einer Hochschule in der Lehre (im Wesentlichen Betreuung von Laborveranstaltungen und Projektarbeiten). Dipl.-Ing. (FH) E10 in Stufe 3, ab September wäre es Stufe 4.

Aktuell habe ich mich innerbetrieblich auf eine Stelle beworben, wo die Chancen recht gut stehen. Diese Stelle wäre E13 und man hat mir schon gesagt, dass ein Einstieg wohl auf Stufe 1 erfolgen sollte. Ich werde auch zukünftig mit Studenten arbeiten, allerdings soll der Fokus auf der Arbeit mit Schülern liegen, dazu auch Entwicklung eines didaktischen Konzepts (inkl. Auswertungen, Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, ggfs. Research Papers schreiben), evtl. Bündelung aller Schülerprogramme der Hochschule unter meiner Leitung.

Ich frage mich nun, ob eine Eingruppierung in Stufe 1 gerechtfertigt ist, oder ob man da nicht mehr herausholen könnte. Zumindest was den technischen Aspekt anbelangt habe ich ja Erfahrung, das wird im Wesentlichen nur auf Schüler ausgeweitet. Sicher, was das Thema Didaktik (mit wissenschaftlichem Anspruch) anbelangt und auch eine leitende Position wäre sozusagen "neu". Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man mich mit der vorhandenen Erfahrung durchaus zumindest in Stufe 2 eingruppieren könnte. Wie ist da eure Meinung dazu?

Viele Grüße

Wabi Sabi

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #1 am: 27.04.2023 20:07 »
Sofern die Tätigkeitsänderung mittels eines Änderungsvertrages vereinbart wird, führt dies zu einer Höhergruppierung in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 13 (siehe § 17 Abs. 4 TV-L).
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Markus

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #2 am: 27.04.2023 20:11 »
Es handelt sich ja um eine komplett neu ausgeschriebene Stelle, die unabhängig von meiner jetzigen ist. Das Tätigkeitsgebiet (zumindest was den technischen Aspekt angeht) wäre lediglich ähnlich. Meinst du es kommt dann trotzdem ein Änderungsvertrag in Frage?

Wabi Sabi

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #3 am: 27.04.2023 20:24 »
Ja sicher.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #4 am: 27.04.2023 20:52 »
Beim gleichem AG kann man nur bei einem komplett neuem Vertrag und somit einer Neueinstellung in die Stufe 1 kommen.
Also alter Vertrag läuft aus oder wird gekündigt und neuer Vertrag wird abgeschlossen.
Dazu muss natürlich Urlaub etc. vom altem Vertrag komplett abgegolten sein.
Alles andere, also Änderungsvertrag oä ist eine HG.
Und die führt niemals in die Stufe 1.

Ob eine Stelle neu ausgeschrieben wurde, vom Himmel fällt oder sonstwie entsteht ist tariflich irrelevant.
Tariflich gilt alleinig, wann wurde wie welche Tätigkeiten übertragen.

Mein Tipp.
Wenn die sagen, du kriegst Stufe 1, nimm den Job, lass dir die neuen Tätigkeiten übertragen.
Warte die erste Gehaltsabrechnung ab.
Und fordere dann, das dir zustehende Entgelt.
Scheiss auf den depperl kram den die Personaler da von sich geben.

Markus

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #5 am: 27.04.2023 21:15 »
Ok, das klingt ja nicht schlecht. Die Aussage mit der Stufe 1 war auch übrigens nicht von einem Personaler, den werde ich beim Vorstellungsgespräch dazu befragen.

Markus

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #6 am: 14.06.2023 18:35 »
Ich habe mich nun gegen die Stelle entschieden, habe aber ein anderes Angebot und da die Frage hier reinpasst mache ich erst mal keinen neuen Thread auf.

Als Vorinfo: Beim Bewerbungsgespräch für die Stelle um die es ursprünglich ging, wurde mir E12 Stufe 3 zugesagt. E13 würde nicht gehen, da ich hierzu Master oder Uni Diplom benötige und aufgrund des Dipl. (FH) also in E12 eingruppiert würde. War mir dann egal, da ich die Stelle eh abgesagt habe.

Nun habe ich aber wieder den gleichen Fall, auch eine E13-Stelle, und man wird mir wieder das selbe beim Bewerbungsgespräch sagen. Meine Frage wäre, ob und - wenn ja - welche Möglichkeiten es gäbe mich auch mit Dipl. (FH) in eine E13 Stelle einzugruppieren (es wäre eine Auftragsforschung für ein Industrieunternehmen, jegliche Unterstützung des zukünftigen Fachvorgesetzten hätte ich). Ich frage deshalb so dezidiert nach, da mir von meiner alten Hochschule (auch TV-L, selbes Bundsland) eine ganze Reihe Dipl. (FH)-Ingenieure mit E13 bekannt sind. Wobei ich natürlich nicht ausschließen kann, dass sich die Gesetzes- oder Urteilslage inzwischen geändert hat.

Edit: In einem anderen Thread habe ich gerade bezüglich §16.5 TV-L von einem User gelesen. Auch das müsste hier eine Möglichkeit in der Verhandlung sein, oder? Also statt E12-3 dann E12-4 oder gar E12-5 verlangen.

Zitat
(5) 1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. 2Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten. 3Die Zulage kann befristet werden. 4Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich.
« Last Edit: 14.06.2023 18:47 von Markus »

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #7 am: 14.06.2023 18:51 »
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Also entweder man hat eine abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, was beim FH Dipl. nicht der Fall sein dürfte.

oder man wird als sonstige Beschäftigte anerkannt.
Vor Gericht ist das relativ schwer nachzuweisen, dass man ein sB ist, also es ist schwer es einzuklagen.

Aber wenn der AG (inkl. der Gremien) und der AN sich einig sind, dass sie die Rechtsmeinung vertreten, dass man sB ist, dann wirst du in die EG13 eingruppiert.
(Und wenn es ein Eingruppierungsirrtum ist, dann ist es halt auch egal, da wo kein Kläger ...)

Das wird womöglich der Weg sein, den deine EG13er FH Dipl. gegangen sind.

(Alternative: Man gibt dir eine EG14 Stelle und dann bist du in der EG13   8) )


Markus

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #8 am: 14.06.2023 19:01 »
Danke für die Info. Zwischen E12 und 13 ist die Differenz eh so gering, dass ich eher versuchen werde eine Stufe 4 statt 3 über den §16.5 TV-L rauszuholen.

seberus

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #9 am: 15.06.2023 13:31 »
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Also entweder man hat eine abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung, was beim FH Dipl. nicht der Fall sein dürfte.

oder man wird als sonstige Beschäftigte anerkannt.
Vor Gericht ist das relativ schwer nachzuweisen, dass man ein sB ist, also es ist schwer es einzuklagen.

Aber wenn der AG (inkl. der Gremien) und der AN sich einig sind, dass sie die Rechtsmeinung vertreten, dass man sB ist, dann wirst du in die EG13 eingruppiert.
(Und wenn es ein Eingruppierungsirrtum ist, dann ist es halt auch egal, da wo kein Kläger ...)

Das wird womöglich der Weg sein, den deine EG13er FH Dipl. gegangen sind.

(Alternative: Man gibt dir eine EG14 Stelle und dann bist du in der EG13   8) )

Ich würde hier eher die Eingruppierung nach Teil II 22.1 Ingeniere sehen:

Entgeltgruppe 13
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt. 
2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.

Also von dem her EG 13 mit FH Diplom geht

MoinMoin

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Antw:Stellenwechsel Ingenieur von E10 -> E13: Stufe?
« Antwort #10 am: 15.06.2023 17:02 »
Ich würde hier eher die Eingruppierung nach Teil II 22.1 Ingeniere sehen:

Entgeltgruppe 13
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt. 
2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.

Also von dem her EG 13 mit FH Diplom geht
Stimmt, was die Tätigkeiten eines Ings angeht.
Trifft hier aber nicht zu:
Meine Frage wäre, ob und - wenn ja - welche Möglichkeiten es gäbe mich auch mit Dipl. (FH) in eine E13 Stelle einzugruppieren (es wäre eine Auftragsforschung für ein Industrieunternehmen, jegliche Unterstützung des zukünftigen Fachvorgesetzten hätte ich).
Also ganz klar leider nicht Teil II 22.1, sondern allg. Teil I EG13.

Zitat
Ich frage deshalb so dezidiert nach, da mir von meiner alten Hochschule (auch TV-L, selbes Bundsland) eine ganze Reihe Dipl. (FH)-Ingenieure mit E13 bekannt sind.
Hier bezweifle ich auch den Teil II 22.1 dort in der Hochschule,  obwohl denkbar wäre es und wäre eine Erklärung.