Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Personalbindung innerhalb des Landes unerheblich?
McOldie:
Hier könnte eine "Bindungszulage" nach § 16 Abs.5 greifen.
Auszug aus den DV:
"Die Zulage kann auch bereits bei der Einstellung - Deckung von Personalbedarf - gewährt werden und ist unabhängig von der Anerkennung beruflicher Vorzeiten bei der Stufenzuordnung. Ein Rechtsanspruch auf die Zulage besteht nicht. Die Gewährung der Zulage setzt stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung voraus, deren Notwendigkeit jeweils zu dokumentieren ist.
Die Bindung qualifizierter Fachkräfte kann in der Qualifikation (Mangelbereich), aber auch in der einzelnen Person (Leistungsträger) wurzeln.
Die Höhe der Zulage ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zur übernächsten Stufe beziehungsweise - für Beschäftigte in der vorletzten Stufe - auf den Unterschiedsbetrag zur letzten Stufe (Höchstbetrag)."
Organisator:
Na klar kann man da was machen - auf ein Entgelt entsprechend der Eingruppierung pochen. Weder "ein SB" noch "die Gruppenleiterin" hat dort etwas zu vermelden.
Im Zweifel Pistole auf die Brust setzen und sagen, dass du für eine E11 bleibst und ansonsten weg bist.
PhoenixDea:
das Problem ist, dass ein "darauf Pochen" bedeutet, vors Gericht gehen. Und ich habe einfach nicht mehr die Geduld für diesen Mist.
Wir sind leider eine Nachgeordnete Behörde mit sehr speziellen Aufgaben, die Bewertung, Stufe etc. werden aber in der Hauptverwaltung gemacht..... und dort werden uns Probleme bereitet. Ich würde eigentlich gerne bleiben wollen, sehe aber durch die Blockade der HV keinen Sinn darin.
MoinMoin:
--- Zitat von: PhoenixDea am 28.04.2023 09:48 ---Mir geht es eben nicht um eine Mauschelei, sondern eine legitime Lösung.
--- End quote ---
Eine Gewährung der §16.5 Zulage ist jederzeit möglich.
Denn zur Bindung von qualifizierten Personal reicht es (theoretisch), dass der AG der Meinung ist, dass er diese Zulage zahlen sollte, um dich zu binden.
Das einige Personaler etwas zum Lochen und Abheften brauchen, damit sie ihren Ar* in der Wand haben ist tariflich unerheblich.
Aber die meisten wollen zumindest einen Nachweis, dass man wechselwillig ist.
Den einen reicht der Nachweis der Einladung zum Vorstellungsgespräch, die anderen wollen ein AV des Mitbewerbers haben.
EDIT:
Die Eingruppierung steht nicht zu Disposition.
Wenn man dir EG11er Tätigkeiten überträgt ist es eg11 wenn nur 10er ist es 10.
Was die Gruppenleiterin meint oder wünscht ist irrelevant.
Und wenn du auf den Kasperkram kein Bock hast, gehste halt zu einem AG der dir wohlgesonnen ist und zeigst der Gruppenleiterin einen Vogel.
PhoenixDea:
Danke für die Infos.
Angebot für die E 11 beim gleichen AG, nur andere Behörde, liegt vor.
Einladungen für Vorstellungsgespräche liegen für andere Bereiche beim gleichen AG, aber auch bei anderen Kommunen und beim Bund vor. Alles E11.
Bei der Bewertung der Stelle ging es ja eben genau darum, dass man mir nichts schenken soll, ich mache selbstverständlich auch die entsprechende Tätigkeit. Es kann doch nicht sein, dass der eine ganz sauber auf eine E11 kommt und seine GL der Meinung ist mir hier alles zu torpedieren.
Die Frist für die Zusage der anderen Stelle läuft, aber die HV scheißt darauf, was mit so einer kleinen nachgeordneten Behörde passiert. Der PR und die FrV waren hinterher, der Leiter unserer Behörde hat immer wieder ggü. der HV betont, dass er einen Weggang von mir unbedingt verhindern möchte.... aber nö.
Da wird man doch irre.
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