Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitgeber Wechsel TV-L zu Tvöd und auch anderes Bundesland
Wirbelwind:
Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit angestellt im Land Berlin (E6) und habe ein Vorstellungsgespräch für Tvöd (E8) in Kiel.
Die möchten zum nächstmöglichen Termin jemanden einstellen. Im öffentlichen Dienst ist das ja relativ.
Ich muss wegen Kündigung der Wohnung und beim AG Fristen einhalten, neue Wohnung finden usw. und schauen wann ich frühstens kann und habe auch Ende August 3 Wochen Urlaub in den USA. Was sage ich denn denen am Besten wann ich frühestens kann?! An sich wäre mir ja erst im Oktober lieb, da ich bis dahin dann alles in Ruhe regeln kann, aber kommt das dann nicht doof und uninteressiert für die an ?! Habt Ihr da Tipps wie man sich am besten verhält?
Habt Ihr Erfahrungen wie es mit Versetzung bei sowas steht?! Habe ich da ein Anrecht drauf und müsste das dann über den Betriebsrat laufen?!
Vielen Dank schon mal und später ein schönes Wochenende.
E15TVL:
Du wirst nicht versetzt, sondern bei einem neuen Arbeitgeber neu eingestellt (unter Beachtung von Kündigungsfristen usw. usf.).
Wichtig ist, den Urlaub offen anzusprechen. Dann wird sich schon eine Lösung finden (i. d. R. sind AG da sehr zugänglich, wenn sie den Bewerber tatsächlich wollen).
Wirbelwind:
--- Zitat von: E15TVL am 28.04.2023 09:39 ---Du wirst nicht versetzt, sondern bei einem neuen Arbeitgeber neu eingestellt (unter Beachtung von Kündigungsfristen usw. usf.).
Wichtig ist, den Urlaub offen anzusprechen. Dann wird sich schon eine Lösung finden (i. d. R. sind AG da sehr zugänglich, wenn sie den Bewerber tatsächlich wollen).
--- End quote ---
Ich war der Meinung gelesen zu haben, dass eine Versetzung schon möglich ist aus triftigen Gründen. Aber dann habe ich das wohl falsch aufgefasst. Danke für die Antwort.
FearOfTheDuck:
Zuerst solltest du anhand deiner Kündigungsfrist den Zeitpunkt für die fristgerechte Kündigung ermitteln. Da schaust du, ob der Zeitpunkt evt. zu deinen Wünschen passt.
Die Kündigungsfristen dürften dem neuen AG ebenso bekannt sein. Dementsprechend wissen die AG auch, dass es schon mal dauern kann, bis ein Bewerber aus dem alten Arbeitsverhältnis raus ist. Auch dass Wohnungsangelegenheiten nicht von heut auf morgen erledigt sind, weiß ein AG.
Du kannst natürlich auch Pech haben, wenn ein ebenso geeigneter Bewerber schon nächste Woche anfangen kann und der AG die Stelle ab nächste Woche besetzt wissen möchte.
MoinMoin:
Es wäre tariflich eine Abordnung.
Aber du willst ja in der Tat ganz einfach einen AG wechselt.
So wie jemand der von VW zu BMW wechselt.
Kündigungsfristen sind nur für Vertragsparteien die sich vor Gericht sehen und nicht einvernehmlich nachverhandeln wollen.
Ich habe mehrfach in ähnlicher Situation ein Aufhebungsvertrag gemacht, so dass alle drei Beteiligten zufrieden waren.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version