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Kompensation von Vertretung

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Kai:
Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

Organisator:

--- Zitat von: Kai am 28.04.2023 11:49 ---Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

--- End quote ---

Dass - mit Zustimmung des Personalrats - der Arbeitgeber zuschlagspflichtige Überstunden anordnen kann. Derartiges wurde aber bislang nicht geschildert.

Ansonsten sollte man sich nicht auf den eingangs genannten Standpunkt zurückziehen, sondern die Erledigung der Arbeit gemäß Stellenausschreibung ist die einzig zulässige Möglichkeit!

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 28.04.2023 13:59 ---
--- Zitat von: Kai am 28.04.2023 11:49 ---Also Konsens ist wohl, dass man sich auf den Standpunkt zurückziehen sollte, nur die Arbeit gemäß Stellenbeschreibung zu erledigen.

Ich stolpere aber so ein wenig über die Formulierungen im Arbeitsvertrag. Dort heißt es ja regelhaft, dass der MA zur Mehrarbeit (usw.) verpflichtet ist.

Wie ist das in diesem Kontext zu bewerten?

--- End quote ---

Dass - mit Zustimmung des Personalrats - der Arbeitgeber zuschlagspflichtige Überstunden anordnen kann. Derartiges wurde aber bislang nicht geschildert.

Ansonsten sollte man sich nicht auf den eingangs genannten Standpunkt zurückziehen, sondern die Erledigung der Arbeit gemäß Stellenausschreibung ist die einzig zulässige Möglichkeit!

--- End quote ---
Wenn es ein Dauerthema ist, dann sollte der PR eben diesen nicht mehr zustimmen und der AN geht dann nach 35h nachhause.

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