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Verbeamtung: Konditionen verhandelbar?
neuneu1:
Liebes Forum,
ich arbeite derzeit auf einer E11-Stelle in einer Bundesbehörde. Diese Stelle ist eine IT-Stelle.
Ich kann mich ab Februar 2024 verbeamten lassen, dennoch scheint mir die Verbeamtung in den gD monetär nicht wirklich lohnenswert (Pension ausgenommen). Auch sind natürlich aus IT-Sicht insgesamt die Bedingungen im öffentlichen Dienst nicht ganz optimal (keine fachliche Laufbahn, Kampf um adäquater Einsatz der IT-Fähigkeiten, Gefahr des verheizt werden). In der Privatwirtschaft würde ich deutlich mehr Geld verdienen und hätte vermutlich bessere Karriereentwicklungsmöglichkeiten. Derzeit macht mir meine Arbeit trotzdem spaß und ich sondiere derzeit die Möglichkeit eines längeren Verbleibs mit Verbeamtung.
Meine Frage sind:
1. Ich würde vermutlich in das Eingangsamt A10( technischer Dienst) verbeamtet. Besteht hier die Möglichkeit eine Fachkräftezulage zu vereinbaren, um z.B. den Wegfall von der Jahressonderzahlung und höherer Erfahrungsstufen zu kompensieren?
2. Kann verschriftlicht werden, dass ich nach einem Jahr in die A11 befördert werde? Unter der Annahme, dass die Stellenbewertung E11=A11 ist?
3. Könnte ggf. auch verschriftlich werden, dass wenn ich A11/3 erreicht habe, Ziel sein sollte, mich in die A12 zu befördern, bzw. hier gezielt zu unterstützen?
4. Ich habe derzeit einen Bachelor, mache nebenbei jedoch einen Master (Informatik) und möchte mir die Option des hD offenhalten, könnte hier auch etwas verschriftlicht werden?
Meine Bundesbehörde ist insgesamt im Personalbereich sehr konservativ und unflexibel. Meine Befürchtung bei einer Verbeamtung wäre das Festhängen im gD (A10,A11) auf Jahrzehnte, ohne wirkliche Entwicklungsmöglichkeiten zu haben. Ziel wäre hier, vielleicht über die Mitarbeiterbindung zu agieren.
Vielleicht kann das Forum mir hier etwas weiterhelfen.
Vielen Dank
Prüfer SH:
Also Nr. 2-4 können klar verneint werden leider. Natürlich kannst du das in Mitarbeiter/Vorgesetzten-Gesprächen mitteilen, dann ist es vielleicht verschriftlicht, allerdings ohne jeglichen rechtlichen Anspruch. Wie sind denn bisher so die Beförderungsmöglichkeiten gewesen?
neuneu1:
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Die Beförderungsmöglichkeiten sind derzeit lau, zumindest den technischen Dienst betreffend. Unsere Behörde hat keinen eigenen IT-Betrieb mehr. Ein Kollege lässt sich derzeit in den nicht-technischen Dienst verbeamten, weil er dadurch mehr Optionen hat. Ausgeschriebene Beförderungsämter sind in der Regel auch nicht-technisch.
Allerdings wird sich meine Bundesbehörde in Zukunft anders aufstellen, sodass in Zukunft tatsächlich ein erhöhter Bedarf an IT-Fachkräften besteht. Derzeit ist man sehr unzufrieden mit dem IT-Dienstleister und ist abhängig von teuren externen Partnern, das soll sich ändern. Ob dadurch tatsächlich Aufstiegsämter entstehen, kann ich aber nicht abschätzen.
Amtsschimmel:
Alles kann verschriftlicht werden, nichts davon ist bindend. Sei also vorsichtig.
In deiner Konstellation rate ich dringend von einer Verbeamtung im gD ab und empfehle: Erst Master, schnellstmöglich eine E13 oder E14 Stelle suchen, drei Jahre Erfahrung analog hD sammeln und dann als A13h verbeamten. Sonst sitzt du in der gD Laufbahn regelrecht fest.
Pensionär:
Grundsätzlich würde ich für mich klären, ob der Verbleib beim jetzigen Dienstherrn oder der Wechsel zu einem anderen eine Option nach dem Masterabschluss wäre. Auf jeden Fall im hD einsteigen oder als Tarifbeschäftigter einen AT- Vertrag aushandeln, soweit die Voraussetzungen gegeben sind.
Der Sprung in die Privatwirtschaft verspricht mehr Geld und mögliche Karriere, da dort jetzt und künftig IT-Kraefte benötigt werden. Dort wäre es u. U. auch möglich, dass der AG die Kosten für das Masterstudium übernimmt. Mit genügend privater Vorsorge bei einer vorzeitigen Arbeitsunfähigkeit sowie vorzeitiger Verrentung wäre dies auch machbar.
Waere ich selber noch im Arbeitsleben, würde den Wechsel in die Privatwirtschaft nicht scheuen. Wie geschrieben m. M..
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