Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung - welche Stufe? DRINGEND
Herbert Meyer:
--- Zitat von: Aleksandra am 30.04.2023 22:18 ---
--- Zitat von: maunckerl am 30.04.2023 13:51 ---Ich möchte natürlich nicht gierig wirken, aber mich auch nicht unter Wert verkaufen bzw. ausnutzen lassen.
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Auf gar keinen Fall wirkt das gierig.
Leider kenne ich mich mit den Regeln des ÖD nicht wirklich aus. Aber wenn Du wirklich 55 Leute verantwortest, empfände ich alles unter EG 14 als absolute Frechheit.
Ob Du das bekommen wirst? Keine Ahnung. Ist wohl so, dass die Krankenhäusern unter extremen Kostendruck stehen und da jeden Euro zweimal umdrehen. Aber Führungsverantwortung mit 55 MA und dann weniger als E14? Frechheit sage ich nur dazu.
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Bei solchen Threads wird irgendwie immer deutlich, dass Spids Weggang eine Lücke hinterlassen hat, die von anderen Usern nicht aufgefangen wird. Aber nun hat man zumindest höfliche Antworten - wenn auch nutzlose.
tina92:
--- Zitat von: Herbert Meyer am 02.05.2023 14:31 ---
Bei solchen Threads wird irgendwie immer deutlich, dass Spids Weggang eine Lücke hinterlassen hat, die von anderen Usern nicht aufgefangen wird. Aber nun hat man zumindest höfliche Antworten - wenn auch nutzlose.
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Das hast Du recht, wobei mir persönlich die fundierte Antwort lieber ist. Befindlichkeiten sind mir eher schnuppe.
Schmitti:
Wenn man in einem Einstellungsgespräch im Bereich des TVöD nach einer Gehaltsvorstellung gefragt wird, kann man eigentlich alles fordern was man will. Sehr selten wird das eine Fangfrage sein, um das Vorwissen des Bewerbers z.B. im Personalrecht abzuklopfen, sehr oft zeigt es dagegen einfach, dass die, die arbeitgeberseitig da hingesetzt wurden, keine Ahnung haben.
MeinerEiner:
Deine Eingruppierung richtet sich nach deiner auszuübenden Tätigkeit. Die Frage ist also erst einmal welche Tätigkeit dir übertragen wurde (Arbeitsvorgänge, Teile der Entgeltordnung, etc.) und in welcher Form dir diese Übertragung vorliegt, damit du dir deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden kannst. Hast Du eine Tätigkeitsbeschreibung erhalten? Gehaltsvorstellungen sind tariflich unbeachtlich.
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