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[BW] Anhebung aufgrund 4 Säulen - werden bei und als Beförderung verkauft
Shamayian:
Hallo zusammen,
Bei uns (eine Behörde in BW) werden die Anhebungen der Ämter die im sog. 4 Säulen Modell beschlossen wurden den Beamten nun in den Beurteilungsrunden als Beförderungen untergeschoben und die Beurteilten so reihenweise schlechter bewertet. Und außerdem würde man so dann auch erstmal nicht "nochmal" befördert werden können.
Eine Konsequenz wäre so für die neueren Bematen diese Variante:alle die, die die letzten Jahre neu dazu kamen und zuvor noch nicht regelhast befördert wurden, werden jetzt mit den ganz neuen nicht nur auf eine Ebene gestellt, sondern sogar schlechter gemacht und in der nächsten Beurteilungsrunde konkurrieren dann beamte aus den letzten 5 Jahren alle massiv miteinander. Stell ich mir super vor. Und finde es äußerst unfair. Es sind gesetzliche Anhebungen. Keine Beförderungen. Wie seht ihr das?
Wird das irgendwoanders auch so gehandhabt? Brauch da bissle Feedback, ob das eine generelle Masche ist. Freu mich auf eure Antworten
clarion:
Mit einem höheren Statusamt steigen normalerweise die Leistungsansprüche. Insofern sind schlechtere Beurteilungen nach einer Beförderung nicht unüblich. Wenn Eure Führungskräfte halbwegs was taugen, erkennen sie bei der nächsten Beförderungsrunde so 8der so, wer eine Beförderung verdient hat.
Dass eine Ämterhebung Gerechtigkeitsprobleme nach sich zieht, ist systemimmanent, aber die Politik will es so in der m.E. irrigen Annahme, man könne so billig verfassungsgemäß besolden.
Shamayian:
Zunächst einmal Danke für die Antwort. Mein Thema wäre hier hauptsächlich, dass ich nicht nachvollziehen kann, inwiefern das eine Beförderung sein soll. In den Schreiben zur Anhebung war eben auch explizit nicht Beförderung gestanden sondern "Überleitung". Nur in den Beurteilungen wurde es nun so dargestellt. Und das macht mich stutzig.
Ozymandias:
Die Neustrukturierung und Ämteranhebung ist m.E. sehr dürftig begründet.
Einfach weiterhin Widerspruch einlegen bezüglich amtsangemessener Alimentation.
Zur Beurteilung selber kann man auch Widerspruch erheben. Die Ämteranhebung ist keine Beförderung.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007005&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
clarion:
Jemand, der Dienstpowsen, auf den jetzt angehoben wird, durch Beförderung erzielt hat, würde es auch ungerecht empfinden, wenn die Gehobenen durch Mitnahme der günstig3n Beurteilungen im niedrigeren Statusamt einen Vorteil bei weiteren Beförderungen bekommen.
Bei eine Umstellung eines Systems gibt immer und ohne Ausnahme Gewinner und Verlierer.
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