Stufenlaufzeit E9 /5 auf 6

Begonnen von zapuntel, 02.05.2023 13:03

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zapuntel

Hallo,
Bin mir nicht sicher. Mein verbeamtetes Kind widerspricht vehement.

Mein Mann ist im Zuge der "normalisierung" der E9 Laufzeiten in der Tarifverhandlung 2019 zum 1.1.19 in die E9/5 hochgestuft worden.

Es ist doch dann eine Stufenlaufzeit von 5 Jahren??
Dann müsste er an 1.1 2024 in die E9/6 hoch kommen......

Oder denk ich da verkehrt.....

LG zapuntel


zapuntel

Nicht wirklich. Da steht nur bis E8

Und wann ist man nun bei der E9A in der 6. Stufe?

Ich glaub die Liste ist veraltet, die ist von 2013...

slavarolf

https://www.kommunalforum.de/e_9_a_tv_l.php

Auf der vorherigen Seite stand, dass die Regelung nur E2-E8 betrifft, laut der Seite betrifft die Regelung auch E9a

FearOfTheDuck

Wieso widerspricht dein Kind? Und wieso ist es verbeamtet? ;)

§ 16 Abs. 3 TVL

Zitat

(3) 1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhän-
gigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer
ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeit-
geber (Stufenlaufzeit):

- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.

Demnach ist der 01.01.2024 korrekt.

Wabi Sabi

Siehe § 29b TVÜ-Länder.
Hierdurch wurden in dem dort genannten Umfang Restlaufzeiten aus der (,,kleinen") EG 9 bei Überleitung in die EG 9a bzw. EG 9b angerechnet. An der regulären Stufenlaufzeit als solcher ändert sich jedoch nichts. Also z. B. 5 Jahre in der Stufe 5. Siehe § 16 Absatz 3 TV-L.

Zum nachlesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149758/Entgeltgruppen_9a_9b_-_Stand_18.11.2019.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!