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Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension

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officebuyman:
Guten Tag,

ich bin nach 14 Jahren verbeamtet worden (3 Jahr Ausbildung und 11 Jahre angestellt). Das heißt, theoretisch stünde mir eine Rente zu, VBL und eine Pension. (Ich weiß es gibt eine Deckelung wegen der Überversorgung) Mit meinen Dienstjahren kann ich maximal auf 59% Pension kommen. Vor kurzem wurde ich Beamter auf Lebenszeit.

Ich habe beiläufig in einem Gespräch in der Kantine erfahren, dass es wohl die Möglichkeit gibt, dass die Jahre als Angestellter für den Pensionsanspruch angerechnet werden. "Man müsse dazu einen Antrag stellen". Leider habe ich in der Perso keine hilfreiche Antwort bekommen (wundert mich denn das müsste eigentlich regelmäßig vorkommen).

Ich hätte daher zwei Fragen:

Kann mir jemand erklären wie ich vorgehen muss damit die Rente laienhaft ausgedrückt auf die Pension angerechnet wird um den Maximalsatz zu erreichen?

Sollte dies möglich sein erlischt natürlich der Anspruch auf die Rente. Wie verhält es sich mit der VBL? Bekäme man diese trotz des maximalen Pensionssatzes oder fällt diese dann ebenso weg?

Vielen Dank vorab. Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

Liebe Grüße

Rentenonkel:
Die Ansprüche auf gesetzliche Rente und VBL werden durch das Beamtenverhältnis nicht berührt. Im Alter musst du daher alle drei Ansprüche realisieren.

Wenn die Summe der drei Ansprüche die Höchstversorgungsgrenze der Beamtenversorgung übersteigt, wird die Pension entsprechend gekürzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die entsprechenden Vorschriften dazu finden sich hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html

Sofern Du der Meinung bist, du hast anrechenbare Zeiten zurück gelegt, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Deinem Dienstherrn stellen.

officebuyman:
Hallo Rentenonkel,

danke für die schnelle und präzise Antwort. Ich werde mir das in Ruhe durchlesen und schauen ob ich entsprechende Voraussetzungen erfülle. Gibt es einen allgemeinen Antrag der dafür ausgefüllt werden muss oder ist dies von Behörde zu Behörde individuell?

Liebe Grüße
Christian

flip:
Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn werden berücksichtigt.
Ich wüsste nicht, dass es hierfür eines Antrags bedarf. Bei mir jedenfalls nicht.

Du kannst einen Antrag auf Versorgungsauskunft über deine Personalstelle bei der zuständigen Pensionsregelungsbehörde stellen.
Ich gehe davon aus dass die Voraussetzungen (Dienstzeit von fünf Jahren) durch die Tarifbeschaftigung im ÖD  gegeben sind.


https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Versorgungsauskuenfte-Vorwegentscheidungen/Versorgungsauskunft/versorgungsauskunft_node.html

officebuyman:
Hallo flip,

ich habe vorher beim Land Hessen gelernt und gearbeitet und bin dann zum Bund gewechselt. Von einem Ministerium in eine Bundesbehörde in der selben Laufbahn (wüsste also auf den ersten Blick nicht was dagegen spricht). Mir wurde jedoch erzählt ich soll selbst tätig werden, so hätte ich es auch schwarz auf weiß.

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