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Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension

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officebuyman:
Hallo Flip, das werde ich auch machen. Ich bin/war mir nicht sicher ob der Arbeitgeber bzw. die zuständige Stelle mir automatisch meine ruhegehaltsfähigen Zeiten an rechnet und auf die Pension an rechnet. Es kommt/kam nie eine Nachricht dazu, was mich verunsichert. Genauso weiß ich nach wie vor nicht was mit meiner VBL ist. Das Geld wurde ja zusätzlich eingezahlt und ich frage mich ob die BBL wegfällt wenn ich den maximalen Pensionsanspruch erhalte.

officebuyman:

--- Zitat von: flip am 04.05.2023 17:30 ---Ich habe letztens eine Versorgungsauskunft gemäß § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz angefordert und auch erhalten.

Bei mir wurde

* Ausbildung (§ 12 BeamtVG),
* Pflichtwehrdienst (§ 9 BeamtVG),
* privatrechtl. Arbeitsverhältnis im öD (§ 10 BeamtVG) und natürlich die
* Beamtendienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG)
als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehatssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVG (neue Fassung) anerkannt.

Eine Unterscheidung bzgl. Laufbahnausbildung, Beamter auf Probe etc. wurde nicht getroffen.

--- End quote ---

Hast du die Versorgungsauskunft von bzw. über deine/r Personalabteilung angefordert?

2strong:
Die Versorgung wird von Amts wegen festgesetzt. Um späteren Widerspruchsverfahten vorzubeugen, ist ein kollegialer Hinweis an die zuständigen Kollegen aus dem Personalbereich aber sicher unschädlich.

Denn sogenannte förderliche Zeiten bei einem öffentlichen Arbsitgeber SOLLEN bei der Festsetzung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden.

Das führt zu einem Ergebnis, das möglicherweise contraintuitiv erscheint: Die Zeit der Ausbildung und die Zeit als Angestellter werden in der Rentenversicherung berücksichtigt - und dieselben Zeiten werden nochmals für sie Pension berücksichtigt. Furdieselbe Zeit erhältst Du somit Versorgung aus zwei Kassen. Einzige Ausnahme: Ausbildungszeiten werden auf 1095 Tage (Berufsausbildung) bzw. 855 Tage (Studium) begrenzt.

Sofern aus dieser Kombination von Leistungen schließlich eine Versorgungsobergrenze erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Ķürzung der Pension. Das war Dir aber ja bereits bewusst.

flip:

--- Zitat von: officebuyman am 07.05.2023 15:53 ---
--- Zitat von: flip am 04.05.2023 17:30 ---Ich habe letztens eine Versorgungsauskunft gemäß § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz angefordert und auch erhalten.

Bei mir wurde

* Ausbildung (§ 12 BeamtVG),
* Pflichtwehrdienst (§ 9 BeamtVG),
* privatrechtl. Arbeitsverhältnis im öD (§ 10 BeamtVG) und natürlich die
* Beamtendienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG)
als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehatssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVG (neue Fassung) anerkannt.

Eine Unterscheidung bzgl. Laufbahnausbildung, Beamter auf Probe etc. wurde nicht getroffen.

--- End quote ---

Hast du die Versorgungsauskunft von bzw. über deine/r Personalabteilung angefordert?

--- End quote ---

Ich habe die Versorgungsauskunft über mein Personalreferat angefordert. Es wird dann von der Pensionsregelungsbehörde, bei mir der Zoll, die Personalakte angefordert. In meiner Personalakte sind sämtliche Zeiten im öffentlichen Dienst enthalten.

officebuyman:
Hallo Flip,

super danke! Werde ich auch so machen. Steht in der Versorgungsauskunft auch wie viel % Pension Dir am Ende zu stehen oder ergibt sich das daraus nicht? Liebe Grüße

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