Autor Thema: Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension  (Read 2986 times)

flip

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #15 am: 08.05.2023 09:02 »
Hallo Flip,

super danke! Werde ich auch so machen. Steht in der Versorgungsauskunft auch wie viel % Pension Dir am Ende zu stehen oder ergibt sich das daraus nicht? Liebe Grüße

Ja. Die Berechnung ist detailliert und nachvollziehbar.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #16 am: 08.05.2023 12:39 »
Super ich danke dir!!

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #17 am: 09.05.2023 20:07 »
Der Antrag kann, wenn eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren oder eine Dienstbeschädigung vorliegt, grundsätzlich jederzeit gestellt werden.
Eine erneute Auskunft können Sie frühestens nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Auskunftserteilung oder bei Änderung der Sach- und/oder Rechtslage beantragen. Besoldungserhöhungen begründen keinen Anspruch auf eine erneute Auskunft.