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Ablauf und Aufgaben Widerspruchsverfahren?
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holla:
Hallo,
wie läuft o. g. generel (in Hessen) ab?
Es ergeht ein belastender VA mit Rechtsbehelfsbelehrung, man hat eine Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, man legt Widerspruch ein, an prüft den Widerspruch und es ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den man Klage einreichen kann?! Ist das soweit korrekt?
Was sind einschlägige Rechtsgrundlagen?
Was kommt auf einen SB zu, wenn ein Widerspruch eingeht? Muss er den gleich selbst anhand der Aktenlage bearbeiten oder geht ein Widerspruch immer zuerst über den Tisch des Vorgesetzten?
Danke.
Gruß
McOldie:
Verwaltungsverfahrengesetz und Verwaltungsgerichtsordnung
FGL:
--- Zitat von: holla am 05.05.2023 09:43 ---Es ergeht ein belastender VA mit Rechtsbehelfsbelehrung, man hat eine Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, man legt Widerspruch ein, an prüft den Widerspruch und es ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den man Klage einreichen kann?! Ist das soweit korrekt?
--- End quote ---
Gegenstand der Klage ist der Ausgangsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides.
--- Zitat von: holla am 05.05.2023 09:43 ---Was sind einschlägige Rechtsgrundlagen?
--- End quote ---
§§ 77 ff. SGG in Angelegenheiten der Sozialgerichtsbarkeit, §§ 68 ff. VwGO in Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
--- Zitat von: holla am 05.05.2023 09:43 ---Was kommt auf einen SB zu, wenn ein Widerspruch eingeht? Muss er den gleich selbst anhand der Aktenlage bearbeiten oder geht ein Widerspruch immer zuerst über den Tisch des Vorgesetzten?
--- End quote ---
Da kann sich jede Organisation aufstellen wie sie will. Es gibt kein allgemeingültiges Verfahren.
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