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[BW] Quereinstieg als Lehrer mit anhängigem Ermittlungsverfahren

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Winni:

--- Zitat von: cfischer am 06.05.2023 05:54 ---Danke euch beiden für die Antworten.

Anscheinend scheint meine Beschreibung für etwas Verwirrung gesorgt zu haben. Der Bewerber ist derzeit BAL und möchte in den Schuldienst als Angestellter Lehrer einsteigen.

Die Motivation dahinter ist nicht das Schieben einer ruhigen Kugel oder der August, sondern rein intrinsisch und seit mehreren Jahren fest verankert. Die Entscheidung war also wohl überlegt.

Im erweiterten Führungszeugnis sind bis dato absolut keine Eintragungen, auch das Bundeszentralregister ist komplett frei davon.

Nur dieses Ermittlungsverfahren, bei dem es eigentlich um ein verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geht, aus dem aber anscheinend ein sonstiger Betrug gebastelt wurde, ist eben diesem Beamten anhängig.
Konkret wurde vergessen die Versicherungsbeiträge zu zahlen, dadurch hat die Kfz-Versicherung gekündigt und es wurde der PKW für mehrere Monate ohne Versicherungsschutz bewegt.

Kann dies schon für die untauglichkeit für den Schuldienst sorgen?

Bei der Schulform handelt es sich um ein Wirtschaftsgymnasium in BW, wird da von Schulform zu Schulform wohl unterschiedlich vorgegangen?

Danke euch.

--- End quote ---

wie schon Wossen anmerkte, hinterlässt das Ganze ein komisches Gefühl. Und das wird es auch bei Personen, die über die Einstellung zu entscheiden haben.

Zur Motivation: Wenn jemand, der studiert hat "schon immer Lehrer werden wollte...", dann frage ich mich wirklich, wo diese Person im beruflichen Leben falsch abgebogen ist?  So nach dem Motte " ... meine Eltern meinten damals, ich soll Beamter werden, weil ... blabla".

Zu den Pflichten einer Lehrkraft (Beamter vs. Angestellter) hat das Wosso schon richtig dargestellt.

2strong:
Die Motivationslage, statt einer Verwaltungstätigkeit dem Lehrberuf nachzugehen, dürfte völlig unproblematisch sein, selbst wenn dies mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Ein abhängiges Ermittlungsverfahren kann allerdings Zweifel an der Eignung aufkommen lassen. Hier empfehle ich, mit offenen Karten zu spielen. Das dürfte die Vertrauensbasis stärken.

cfischer:
Danke für die zahlreichen Antworten.

Ist zwar schon etwas fragwürdig nach laufenden Verfahren zu fragen, ohne dass man verurteilt wurde, bzw. die Schuld tatsächlich feststeht.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als mit offenen Karten zu spielen und zu hoffen, dass das Präsidium die charakterliche Eignung nicht ausschließt.

Es wurde vergessen die KFZ-Versicherung zu bezahlen, die Versicherung hat gekündigt und man ist ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Nachdem die Versicherungsbehörde den Bescheid über das Nichtbestehen des Versicherungsschutzes zugestellt hatte, wurde umgehend eine Versicherung abgeschlossen.
Und nun hat man eben dieses Ermittlungsverfahren am Hals.
Warum wegen Betrug und nicht wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiß bisher noch niemand außer der Polizei/Staatsanwaltschaft.

Ärgerlich die ganze Sache.

Vielleicht kann jemand eine Einschätzung dazu geben, ob dieses, natürlich eigenverschuldete Fehlverhalten den Versicherungsbeitrag nicht zu zahlen, die charakterliche Eignung ernsthaft gefährden könnte.

Vielen Dank.

Prüfer SH:
Wo ist denn da der Vorsatz?

cfischer:

--- Zitat von: Prüfer SH am 08.05.2023 13:06 ---Wo ist denn da der Vorsatz?

--- End quote ---

Aus meiner Sicht und der des Anwalts war auch kein Vorsatz vorhanden, war "lediglich" extreme Dummheit/Schusseligkeit und natürlich soll das in irgendeiner Form geahndet werden aber eine Anzeige wegen Betrugs ist dann doch schon etwas hart.

Laut Anwalt kann so eine Akteneinsicht gut und gerne mehrere Monate dauern, erst dann wissen wir wirklich was Sache ist. Ist natürlich viel zu spät für die Einstellung und mein Antrag auf Entlassung.


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