Autor Thema: Versetzung -> förderliche Verwendung von A10/11 auf A10/11/12/13  (Read 3425 times)

Rheini

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Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.

Beim Land NRW ist die Verweigerung der Versetzung und insbesondere der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung die Regel und nicht die Ausnahme.
Nur mal so als Beispiel aus dem Landesbereich.

Die Justiz NRW z.B. stimmt solchen Maßnahmen wenn überhaupt nur zu mit einem gewissen Vorlauf! Der ist nicht selten 24Mon…  :o Ziel: Abgang durch NWK ersetzen können…

Sowas hört man in NRW nicht nur aus der Justiz. Auch aus der Bez. Reg. D hört man ein solches Gebaren  ::).

Meiner Meinung nach könnte das einen kurzfristigen Erfolg bringen, mittel- und langfristig (Top motivierte Mitarbeiter und die Rekrutierung neuer Mitarbeiter die Erfahrungen von von Altgedienten sich holen - Achtung kann Spuren von Ironie enthalten), könnte das Modell zum kippen bringen.

Aber ist nur m. M. ...........

Thomber

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Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.


Ja, die Bw macht so etwas. 

Beim BAPersBw gilt die Regel --> Versetzung verhindern!!!   Sollte es sich um eine förderliche Versetzung handeln, kann man diese Leute aber mit etwas Druck durch Abt.Ltg + PersRat durchaus zum Umdenken bringen. Steht jedoch keine Beförderung in Aussicht, würde die Versetzung abgelehnt werden.