Autor Thema: Unzufrieden mit Dienstherrn  (Read 8215 times)

PolareuD

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #15 am: 13.05.2023 07:45 »
Was ist denn eine „Raubernennung“?

Der Dienstherrnwechsel geschieht im Regelfall auf folgende zwei Arten:

- Versetzung durch den abgebenden Dienstherrn
- Ein Beamter stellt einen Antrag auf Entlassung und lässt sich anschließend von dem neuen Dienstherrn ernennen (Einstellung)

Bei einer „Raubernennung“ erfolgt dagegen eine solche Einstellung durch den neuen Dienstherrn ohne vorhergehende Entlassung durch den (früheren) Dienstherrn (Kathke, RiA 2018, 108 ff; Baßlsperger in Weiß/Niedermaier/Summer, § 22 BeamtStG, Rn 38).

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #16 am: 15.05.2023 08:22 »
Gehen solche „Raubernennungen“ auch während man Beamter auf Probe ist? Und ist diese Art von Wechsel gängige Praxis oder eher die Seltenheit?

Mask

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #17 am: 15.05.2023 09:16 »
Eher die Seltenheit da 1) schlechter Stil und 2) kein Versorgungslastenausgleich erfolgt, d.h. die neue Behörde auch die Pensionslasten für die vorherige Dienstzeit tragen muss, ergo schlechtes Geschäft

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #18 am: 15.05.2023 09:21 »
Also bleibt mir eigentlich hier nur der klassische Weg und muss einen Antrag auf Versetzung stellen.
Brauche ich dafür erst eine Zusage von dem aufnehmenden Dienstherrn? Oder würde man den Antrag vorher schon stellen?

PolareuD

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #19 am: 15.05.2023 09:43 »
Der beste Weg wäre aus meiner Sicht sich auf eine ausgeschriebene Stelle bei einem anderem Dienstherr zu bewerben. Wenn man als Sieger aus dem Bewerbungsverfahren hervorgeht, tritt der neue Dienstherr an den jetzigen Dienstherrn heran und bittet um Abordnung mit dem Ziel der Versetzung (AzV). Ist das behördenseitige Einvernehmen erfolgreich zustande kommen, erhält man die besagte AzV.

Ohne Stellenzusage eines anderen Dienstherren würde ich keinen Versetzungsantrag stellen. Das macht mehr Probleme als es hilft. Auch sind bei diesem Weg die potentiell abgebenden Behörden selten kooperativ.

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #20 am: 15.05.2023 10:23 »
Vielen Dank für den Tipp!
Dann werde ich täglich meine Augen und Ohren offenhalten, um hier schnellstmöglich den Platz zu räumen.

Wenn der alte Arbeitgeber einen wieder aufnehmen würde, könnten sich dann beide Dienstherrn auch so einigen? Oder muss es zwingend ein Bewerbungsverfahren geben?

PolareuD

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #21 am: 15.05.2023 10:43 »
Ressort-intern ist das möglich. Ob das bei einem Dienstherrenwechsel auch der Fall ist kann ich nicht sagen.

Eventuell macht es aber Sinn, den alten Dienstherrn zu bitten die besagte Stelle extern auszuschreiben, damit du dich darauf bewerben kannst. Auch mit dem Risiko, dass es Konkurrenzbewerber gibt, die besser geeignet sind.
« Last Edit: 15.05.2023 10:50 von PolareuD »

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #22 am: 15.05.2023 12:09 »
Okay, vielen Dank!

Kurhesse

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #23 am: 31.05.2023 13:27 »
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

Hier ist nicht das Land, hier ist der Bund. Nein auch nicht in der Probezeit. Die läuft beim neuen Dienstherren einfach weiter.

Kurhesse

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #24 am: 31.05.2023 13:29 »
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

was_guckst_du

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #25 am: 01.06.2023 13:22 »
...ein Personalrat ist auch kein "Händchenhalter"  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Angelsaxe

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #26 am: 28.06.2023 07:57 »
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

Hier ist nicht das Land, hier ist der Bund. Nein auch nicht in der Probezeit. Die läuft beim neuen Dienstherren einfach weiter.

So ist auch meine Erfahrung.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

was_guckst_du

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #27 am: 28.06.2023 08:57 »
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

...solche "Problematiken" werden eben nicht auf TikTok oder Instagram diskutiert... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Phoenix

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #28 am: 28.06.2023 19:19 »
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Also ich mus "gerzep" mal Recht geben, ich finde es traurig, wenn man nichttechnischer Beamter wird und so null Ahnung vom Beamtenrecht hat oder sich auch nur mal die Mühe macht, sich etwas einzulesen. Ist es nicht vorwiegende Aufgabe des Beamten sich mit Gesetzen zu befassen?

Habt ihr keinen Personalrat?

Häh Quereinsteiger sind doch die Rettung vor dem Fachkräftemangel /s

Kurhesse

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #29 am: 04.07.2023 21:21 »
Was ist denn eine „Raubernennung“?

Wird auch feindliche Übernahme genannt. Die neue Behörde "ernennt" dich erneut zum Beamten. Damit endet das alte Beamtenverhältnis und du wirst von der neuen Behörde zum Beamten ernannt. Nachteil für die neue Behörde, sie übernimmt auch alle Pensionspflichten für dich, so dass es so gut wie nie gemacht wird und innerhalb von Bundesbehörden ist es nicht üblich.