Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stifenzuaordnung im SuE Bereich
McOldie:
Eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen zählt nicht als Unterbrechung und wird demnach mitgerechnet. Die darüber hinausgehenden Zeiten gelten als unschädliche Untrbrechung und werden nicht mitgerechnet
Filou90:
Danke nochmals an MC Oldie für die rasche Antwort 👍😊
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