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Stifenzuaordnung im SuE Bereich

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McOldie:
Eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen zählt nicht als Unterbrechung und wird demnach mitgerechnet. Die darüber hinausgehenden Zeiten gelten als unschädliche Untrbrechung und werden nicht mitgerechnet

Filou90:
Danke nochmals an MC Oldie für die rasche Antwort 👍😊

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