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[NI] Familienergänzungszuschlag

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SwenTanortsch:
Die Antwort führt die Politik der letzten 18 Jahre ungebrochen fort - es wird interessant werden, ob das in Niedersachsen nach der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiterhin so geschehen wird. Das dürfte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon abhängen, wie es seine Entscheidung begründen wird, welche Direktiven also hinsichtlich der Politik des "konzertierten Verfassungsbruchs" (Battis), wie sie nicht zuletzt in den letzten rund drei in allen Rechtskreisen vollzogen worden ist, erlassen werden. Denn auch das Bundesverfassungsgericht wird sich in den letzten drei Jahren gewahr geworden sein, dass seine Entscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 - nicht zu dem verfassungsrechtlich notwendigen Ergebnis geführt hat; denn weder das per Gesetzeskraft dazu verpflichtete Land Berlin noch die anderen Gesetzgeber haben die notwendigerweise an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassenden Grundgehaltssätze erhöht. Zwar wird das Bundesverfassungsgericht aktuell nicht über die letzten drei Jahre entscheiden - man kann sich aber sicher sein, dass es die in jener Zeit vollzogenen politischen und juristischen Entwicklungen gleichfalls aktiv beoachtet hat.

Der Obelix:
Swen, das gute ist ja dass mit Deinen Hinweisen zu einer deutlichen Beachtung des höchsten deutschen Gerichts und deiner vielen Hinweise genau dieses Gericht mehr als deutlich die Augen aufhalten muss:-)

Sozusagen ein stetiger Wink mit dem Zaunpfahl.

SwenTanortsch:
Hm, lieber Obelix, es würde meine Eitelkeit pflegen, denke ich, wenn es so wäre - aber zum Glück bedarf das Bundesverfassungsgericht nicht meiner vergleichsweise doch eher eingeschränkten Expertise. Vielmehr ist davon auszugehen und zeigt sich darüber hinaus in jeder seiner Entscheidung, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht genauso wie ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter von ihrer Tätigkeit beseelt sind, worin sich die Klugheit ihrer Entscheidungen und Begründungen (bei aller Kritik im Einzelnen) offenbart. Das Bundesverfassungsgericht ist seit spätestens 2007 darum besorgt, ob die Alimentation der deutschen Beamten amtsangemessen ist oder nicht, weil es im Sinne des Grundgesetzes davon ausgeht, dass ein attraktiver und leistungsfähiger Öffentlicher Dienst nur dann zu gewährleisten ist, wenn die Besoldung und Alimentation hinreichend hoch gewährleistet wird.

Der extreme Nachwuchsmangel auch im Öffentlichen Dienst kommt ja nicht von Ungefähr, sondern hat sich in den letzten Jahren zunehmend aufgebaut - und nur, wer die marktwirtschaftlichen Grundlagen von Angebot, Nachfrage und Preis negiert, sollte zu dem Ergebnis kommen, dass die Höhe der Besoldung und Alimentation nicht einen maßgeblichen Einfluss auf die Nachwuchsrekrutierung habe. Komischerweise sind nicht zuletzt die Parteien, die gerne die martwirtschaftlichen Prinzipien unserer Gesellschaftsordnung betonen, hinsichtlich der Besoldung und Alimentation vielfach etwas anderer Meinung und meinen also bspw. wiederkehrend nicht, dass es um eine amtsangemessene Alimentation gehe, sondern dass es um Familienförderung oder andere sachlich hier nicht weiterführende Ideen gehen müsste. Auch deswegen ist es wichtig, dass wir hier allesamt über die Themen diskutieren, da so - wenn auch auf's große Ganze gesehen nur in einem kleinen gesellschaftlichen Segment - das Thema am Laufen gehalten wird, was notwendig ist in Anbetracht der mehr und mehr aufziehenden Verfassungskrise, von der Ulrich Battis argumentativ schlüssig spricht.

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