Autor Thema: Sozialgericht Berlin - Höhergruppierung E9a nach BAG Urteil  (Read 4581 times)

Susa

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War ja wieder klar, dass - kaum wird der Irrtum der Arbeitgeber korrigiert, was er übrigens keinesfalls schon überall ist! - jetzt alle anderen aus den Löchern kommen und ihre Arbeit plötzlich mehr wert sei, als vorher!

Der Bewertungsirrtum wird korrigiert, mehr nicht. Das Tarifrecht wurde jahrelang falsch angewandt und die Mitarbeiter bekommen nun (wenn es denn ohne Klage auch soweit kommt) das was Ihnen lt. EntgO auch zusteht.

Wenn also die "jetzt nicht betroffenen" Arbeitnehmer meinen plötzlich unterbezahlt zu sein, mögen sie doch auch Feststellungsklagen erheben, die auf eine höhere EG abzielen. Entweder bekommen sie dann Recht oder halt nicht.

Der Tarifvertrag selbst regelt die Eingruppierung und nicht das Gerechtigkeitsempfinden von Kollegen, die jetzt womöglich leer ausgehen.



Wir haben auch schon vorher beanstandet dass wir auf den Beamtenstellen sitzen und zb. Kosten berechnen für die sie befördert werden würden, wir aber nicht.
Das sich da manche Kollegen etwas ungerecht behandelt fühlen kann ich auch nachvollziehen. 
Mehr Arbeit, mehr Verantwortung = mehr Geld,
Weniger Arbeit, weniger Verantwortung = weniger Geld. 
Wenn aber alle EG9a haben gibt es ja keine Unterschiede mehr.
Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.
Denn m.E. wurden damals schon im BAT immer mehr Tätigkeiten der Rechtspfleger auf die Angestellten/Beamten übertragen ohne entsprechenden Ausgleich.

Da muss sich was tun dann, sonst wird sich, wie gesagt, keiner mehr ein Bein ausreißen auf die stressigen Abteilungen zu gehen. Und wir haben jetzt schon Schwierigkeiten da jemanden für zu finden.
Ich freue mich auch für die, die neu eingestuft werden, da ich die Bezahlung auch nicht gut finde... aber gerecht ist es so halt nicht.

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.

MoinMoin

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llziehen. 
Mehr Arbeit, mehr Verantwortung = mehr Geld,
Weniger Arbeit, weniger Verantwortung = weniger Geld. 
Wenn aber alle EG9a haben gibt es ja keine Unterschiede mehr.
Du meinst höherwertige Arbeit, oder?
Denn mehr Arbeit wäre ja mehr Stunden.

Und was haben Beamtenstellen mit tariflicher Eingruppierung zu tun?

Das Urteil hat die Zusammensetzung der Arbeitsvorgänge geklärt, wen ich mich nicht täusche.
Und das führt dazu, das ein geringer Anteil an höherwertiger Tätigkeit innerhalb des AVs den ganzen AV und damit Zeitanteil hochgewuppt hat.
Die Kehrseite wäre gewesen, dass dein Tippen auf der Tastatur zukünftig nur mit EG3 entlohnt wird und viele runtergruppiert werden würden.

und "gerecht" war es vorher nicht und wird jetzt wieder gerecht, wenn der AG die AVs so verteilt, dass einige EG6 er sind und nicht 45% 9aer Tätigkeiten machen und nur eg6 erhalten (erhielten).

Die gefühlten Leistungsträger mit den gefühlten verantwortungsvollen Aufgaben fühlen sich jetzt offensichtlich degradiert, weil die, die größtenteils nur einfachere Aufgaben machen, das gleichen Entgelt bekommen.
Verständlich, aber die Problematik habe ich oben ja mit dem Atomphysiker gezeigt.

Organisator

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Guten Morgen in die Runde, ich hoffe hier vielleicht ein paar Vorschläge oder Tipps zu erhalten.

Kurz zum Sachverhalt meine Frau arbeitet beim Sozialgericht Berlin und ist in der E9a/3 eingruppiert.

Aufgrund des Urteils und der damit verbundenen nachträglichen Höhergruppierung der Beschäftigten von E8 auf E9a (und im Haus auch E6 auf E9a) stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit gibt eine Zulage zu erhalten, da meine Frau schon vor dem Urteil Tätigkeiten die einer E9a entsprechen übernommen hat (Mitarbeitergespräche, Aktenprüfung, Mitarbeiterführung, Planungen etc.).

Auf Nachfrage im Haus ist für diese Stellen, die unter anderem meine Frau bekleidet keine Zulage o.ä. vorgesehen.
Nun stellt sich die Frage, warum sollte man die Tätigkeit weiter ausführen, wenn man als normale Geschäftsstelle auch die E9a bekommt und weniger Stress und Verantwortung hat?
Mir ist klar das eine Höhergruppierung in beispielsweise E9b nicht einfach so funktioniert.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Arbeit entsprechend honoriert wird.

Mir scheint, dass die von der Geschäftsführung des Gerichts nicht gewollt oder gewünscht ist, wenn man sich hierzu keinerlei Gedanken macht.

Finde das Schade denn Wertschätzung sieht anders aus.

Haben sich die deiner Frau übertragenen Tätigkeiten seit ihrer Eingruppierung in die E9a geändert?

FGL

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Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?

Susa

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Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?


Das sind bei uns bei weitem keine identischen Tätigkeiten! Kein Vergleich.  Die mit 9a jetzt bezahlt werden machen u.a. komplizierte Kostenberechnungen die früher nur dem gehobenen Dienst vorbehalten waren.
Es wird bestimmt mit überprüft werden ;) Es liegt ja auch im Interesse der Personalfindung.

FGL

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Das sind bei uns bei weitem keine identischen Tätigkeiten! Kein Vergleich.
Du willst mir erzählen, dass im Ausgangssachverhalt infolge eines (1) Urteils Eingruppierungsirrtümer bei einem Personenkreis mit vollkommen unterschiedlichen Tätigkeiten behoben wurde?

bricassard

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Guten Morgen in die Runde, ich hoffe hier vielleicht ein paar Vorschläge oder Tipps zu erhalten.

Kurz zum Sachverhalt meine Frau arbeitet beim Sozialgericht Berlin und ist in der E9a/3 eingruppiert.

Aufgrund des Urteils und der damit verbundenen nachträglichen Höhergruppierung der Beschäftigten von E8 auf E9a (und im Haus auch E6 auf E9a) stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit gibt eine Zulage zu erhalten, da meine Frau schon vor dem Urteil Tätigkeiten die einer E9a entsprechen übernommen hat (Mitarbeitergespräche, Aktenprüfung, Mitarbeiterführung, Planungen etc.).

Auf Nachfrage im Haus ist für diese Stellen, die unter anderem meine Frau bekleidet keine Zulage o.ä. vorgesehen.
Nun stellt sich die Frage, warum sollte man die Tätigkeit weiter ausführen, wenn man als normale Geschäftsstelle auch die E9a bekommt und weniger Stress und Verantwortung hat?
Mir ist klar das eine Höhergruppierung in beispielsweise E9b nicht einfach so funktioniert.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Arbeit entsprechend honoriert wird.

Mir scheint, dass die von der Geschäftsführung des Gerichts nicht gewollt oder gewünscht ist, wenn man sich hierzu keinerlei Gedanken macht.

Finde das Schade denn Wertschätzung sieht anders aus.

Haben sich die deiner Frau übertragenen Tätigkeiten seit ihrer Eingruppierung in die E9a geändert?

Ja mit der Eingruppierung in die E9a hat sich das Tätigkeitsfeld erheblich geändert/ausgeweitet.

bricassard

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Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?

Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.

FGL

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Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.
Also all die, die nun von EG 6 oder EG 8 in die EG 9a "korrigiert" wurden, haben untereinander andere Tätigkeiten?

MoinMoin

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Haben sich die deiner Frau übertragenen Tätigkeiten seit ihrer Eingruppierung in die E9a geändert?

Ja mit der Eingruppierung in die E9a hat sich das Tätigkeitsfeld  erheblich geändert/ausgeweitet.
das war nicht die Frage.
Hat sich seitdem was verändert?
Falls nein, dann wird 9a mutmaßlich korrekt sein.

MoinMoin

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Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.
Natürlichen haben deine Frau und andere EG9a (ex eg6er oder eg8er)  nicht identische Tätigkeiten. Denn sonst wäre die anderen ja ebenfalls 9a seit immer gewesen.

Organisator

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Guten Morgen in die Runde, ich hoffe hier vielleicht ein paar Vorschläge oder Tipps zu erhalten.

Kurz zum Sachverhalt meine Frau arbeitet beim Sozialgericht Berlin und ist in der E9a/3 eingruppiert.

Aufgrund des Urteils und der damit verbundenen nachträglichen Höhergruppierung der Beschäftigten von E8 auf E9a (und im Haus auch E6 auf E9a) stellt sich die Frage ob es eine Möglichkeit gibt eine Zulage zu erhalten, da meine Frau schon vor dem Urteil Tätigkeiten die einer E9a entsprechen übernommen hat (Mitarbeitergespräche, Aktenprüfung, Mitarbeiterführung, Planungen etc.).

Auf Nachfrage im Haus ist für diese Stellen, die unter anderem meine Frau bekleidet keine Zulage o.ä. vorgesehen.
Nun stellt sich die Frage, warum sollte man die Tätigkeit weiter ausführen, wenn man als normale Geschäftsstelle auch die E9a bekommt und weniger Stress und Verantwortung hat?
Mir ist klar das eine Höhergruppierung in beispielsweise E9b nicht einfach so funktioniert.
Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, dass die Arbeit entsprechend honoriert wird.

Mir scheint, dass die von der Geschäftsführung des Gerichts nicht gewollt oder gewünscht ist, wenn man sich hierzu keinerlei Gedanken macht.

Finde das Schade denn Wertschätzung sieht anders aus.

Haben sich die deiner Frau übertragenen Tätigkeiten seit ihrer Eingruppierung in die E9a geändert?

Ja mit der Eingruppierung in die E9a hat sich das Tätigkeitsfeld erheblich geändert/ausgeweitet.
Also hat sich nach der Eingruppierung in der E9a nichts weiter an den übertragenen Tätigkeiten geändert. Also gibt es somit keine Grundlage für eine veränderte Eingruppierung.

Ob andere Leute anders eingruppiert sind oder ob sich dort Änderungen ergeben haben hat insoweit keine Auswirkung.

FearOfTheDuck

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Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

[...]

Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
Diese "Logik" erschließt sich mir nicht. Warum muss der Arbeitgeber flächendeckend seine Rechtsmeinung zur Eingruppierung überprüfen, nur weil für einen abgeschlossenen Personenkreis mit offenbar identischen Tätigkeiten ein Eingruppierungsirrtum korrigiert wurde?

Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.

Müssen sie auch nicht sein, wenn die abweichenden Aufgaben ebenfalls der EG9a entsprechen. Oder wenn die höherwertigen Anteile zu gering sind, um eine höhere EG zu rechtfertigen.

bricassard

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Für mich ist logischerweise die Konsequenz davon, das dann auch die anderen Stufen überprüft werden auch ohne Klage.

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Aber da alles neu eingestuft werden muss, alles neu bewertet werden muss, werden da wahrscheinlich noch etliche Jahre drüber ins Land gehen.
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Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.

Müssen sie auch nicht sein, wenn die abweichenden Aufgaben ebenfalls der EG9a entsprechen. Oder wenn die höherwertigen Anteile zu gering sind, um eine höhere EG zu rechtfertigen.

Dann macht es ja eine Eingruppierung in Entgeltgruppen obsolet, es muss doch differenziert werden. Außerdem beträgt der Anteil der höherwertigen Tätigkeiten 50% und mehr.

bricassard

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Es handelt sich aber nicht um identische Tätigkeiten, jedenfalls nicht in dem Fall meiner Frau.
Natürlichen haben deine Frau und andere EG9a (ex eg6er oder eg8er)  nicht identische Tätigkeiten. Denn sonst wäre die anderen ja ebenfalls 9a seit immer gewesen.

Und darum dreht sich ja die Diskussion und führt zum Ursprung also muss von der Geschäftsführung ein Angebot unterbreitet werden um die höherwertigen Tätigkeiten entsprechend zu vergüten und nicht alle Leute mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Verantwortungen in ein und dieselbe Entgeltgruppe werfen.