Und darum dreht sich ja die Diskussion und führt zum Ursprung also muss von der Geschäftsführung ein Angebot unterbreitet werden um die höherwertigen Tätigkeiten entsprechend zu vergüten und nicht alle Leute mit unterschiedlichen Aufgabenfeldern und Verantwortungen in ein und dieselbe Entgeltgruppe werfen.
Nein, Bull Shit!
Die GEschäftsleitung muss und
kann kein Angebot unterbreiten, da sie keinen Einfluss auf die Eingruppierung haben, sie können deiner Frau höherwertige Tätigketien anbieten, die zu eine9b führen, mehr nicht.
Deine Frau hat halt "Pech" weil sie möglicherweise prozentual mehr 9a wertige Tätigkeiten ausübt, als die, die jetzt in die 9a gekommen sind, weil sie eben
auch 9a wertige Tätigkeiten ausüben.
Nochmal zur Erklärung, so wie ich die Grundlage und Folgen des Urteils verstanden habe:
Wenn ein Arbeitsvorgang nicht organisatorisch so verteilt wird, dass die schwierigen und die leichten Fälle unterschiedlichen Personen zugeordnet werden, dann sind eben
alle so zu entlohnen, als ob sie nur schwierige Fälle bearbeiten.
Beispiel: 4 Sachbearbeiter, nur ein Arbeitsvorgang nämlich Fallbearbeitung, die Falleingänge werden nach Eingang bearbeitet. 80% haben EG6 Niveau, 20% 9a Niveau. Alle erhalten jetzt 9a und haben früher eg6 bekommen.
Wenn der AG jetzt die Eingänge durch jemanden oder Magie sortiert und zuteilt und eine Person die 20% 9a Fälle bekommt und die anderen nur 6er Fälle, dann haben 3 eg6 und einer 9a.
Oder aber diese 9a Fälle werde so aufgeteilt, dass jeder gesichert nicht mehr als 50% seiner Zeit damit verbringt, dann bekommen alle eg6.