Hallo zusammen,
ich wollte gern wissen, ob ich mich als Angestellte(r) im TV-L mit meinen Kollegen über meine Stellenbeschreibung inkl. der Eingruppierung austauschen darf? Oder drohen mir dann rechtliche Konsequenzen o. ä.?
In unserem Fall haben wir die gleichen Aufgaben (mit 80% gleicher Stellenbeschreibung) sind aber in unterschiedliche Teile des TV-L eingruppiert. Einmal in Teil I "Verwaltungsdienst" und einmal in Teil II in eine "bestimmte Beschäftigungsgruppe". Da sich die Tätigkeitsmerkmale in den beiden Teilen stark voneinander unterscheiden seh ich mich in meinem Teil gegenüber meiner/s Kollegin/en benachteiligt.
Bevor wir unsere Vorgesetzten darauf hinweisen, wollten wir wissen, ob wir uns darüber überhaupt austauschen dürften. Im Arbeitsvertrag findet sich dazu nichts.
Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten