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Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten

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Wynchester:
Hey hier ein kurzer Auszug aus unserer Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten:

"Sollte der Mitarbeiter während der mobilen Arbeit aufgrund dringender dienstlicher Erfordernisse zum KSI gerufen werden, gilt die Wegezeit nicht als Arbeitszeit. Hierdurch entstehende Kosten werden nicht erstattet."

Ist eine solche Formulierung gang und gebe ? Warum wird in dem o.g. Fall das Risiko der dringenden Erforderlichkeit auf den AN abgewälzt. Gibt es eine rechtliche Grundlage die gegen die o.g. Formulierung spricht ?

Organisator:
Ich kenne diese Regelung ebenfalls so. Hintergrund ist, dass der Weg zur Arbeit nicht bezahlt wird. Wenn der Arbeitsweg wegen mobiler Arbeit nicht anfällt, gut für den AN; falls man doch ins Büro muss, gehts auf die eigene Kappe.

Das Risiko bei dringender Erforderlichkeit wird nach meinem Empfinden nicht auf den AN abgewälzt - Alternativ wäre er ganztätig im Büro und könnte so - sogar ohne Wegzeiten - seine Arbeit vor Ort aufnehmen. Ich finde diese Regelung ist ein guter Kompromiss zwischen Möglichkeit des Mobilen Arbeiten und flexiblen Einsatz im Büro.

Finde ich nicht wirklich ungewöhnlich und wüsste auch nicht, gegen welche rechtlichen Grundlagen dies verstoßen könnte.

FearOfTheDuck:
Ist bei uns in etwa auch so. Dienstliche Interessen haben Vorrang und die Fahrtzeit, bzw. "Pendeln" ist keine Dienstzeit. Halte ich auch für einen guten Kompromiss.

Wynchester:
Es gibt allerdings keinen vorgeschriebenen Arbeitsort für das mobile Arbeiten, wenn ich meine mobile Arbeit 200km entfernt von meiner Arbeitsstätte absolviere, wie siehts dann aus ?

E15TVL:
Was soll bei 200km anders sein? Da wird die Fahrt einfach nur teurer, mehr nicht.

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