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Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten

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BalBund:
Das ganze ist rechtlich nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint, man müsste hier weiter in die DV schauen.

Kann der Arbeitnehmer mobiles Arbeiten nach eigenem Ermessen in Anspruch nehmen dürfte die Regelung tragen.

Muss der Arbeitnehmer hingegen seine mA-Tage vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, so verzichtet der AG/Dienstherr an diesen Tagen bewusst auf eine Präsenzpflicht des AN. Greift der AG nunmehr zu Ungunsten des MA ein, so wird die Zeit zur Anreise in die Dienstelle regelmäßig als Arbeitszeit zu werten sein, zumindest für den Zeitraum der zwischen Wohnort und Dienststelle regelmäßig anfällt. Alles andere wäre eine unbillige Benachteiligung des AN, was die entsprechende Klausel unwirksam machen könnte.

Wynchester:
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

Organisator:

--- Zitat von: Wynchester am 10.05.2023 14:34 ---Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

--- End quote ---

Bei nur einem Tag, versehen mit einem Antrag, ist das natürlich knapp. (und auch meiner Meinung nach unsinnig).

Allerdings hat man sich auf diese Regelung in der Dienstvereinbarung geeinigt, daher ist sie gültig. Bei nur einem Tag Mobilem Arbeiten ist dies jedoch keine glückliche Regelung - sprich mal deinen PR an.

flip:
Es stellt sich noch die Frage wie schnell man an der Dienststelle sein muss. Bei uns ist es der nächste Arbeitstag zum Kernzeitbeginn. Damit ergibt sich die von Dir angenommene Problemstellung gar nicht.

Wynchester:
Die Dienstvereinbarung ist noch nicht gültig sondern wurde dem Personalrat(unter anderem mir) vorgelegt.
Wir möchten in die Diskussion gehen, allerdings habe ich keine rechtliche Einschätzung im Netz gefunden, und wollte deshalb mal nachfragen

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