Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung mit Zulage
jdn3iiio:
Danke für die Info. Wie verhält es sich denn in diesem Fall mit Zulagen bzw wird da auch nur das Tabellenentgelt für die Stufenzuordnung beachtet oder das Gesamtgehalt?
Ich habe zu §37 nichts im Antrag gefunden.
jdn3iiio:
Korrektur: Wir haben es nach § 37 gesichert. Hat mir mein Kollege gerade erklärt.
MoinMoin:
--- Zitat von: jdn3iiio am 10.05.2023 15:37 ---Danke für die Info. Wie verhält es sich denn in diesem Fall mit Zulagen bzw wird da auch nur das Tabellenentgelt für die Stufenzuordnung beachtet oder das Gesamtgehalt?
Ich habe zu §37 nichts im Antrag gefunden.
--- End quote ---
Ihr habt einen Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt und mit Antrag sofort den Anspruch auch das entsprechende Entgelt zu bekommen.
Sofern ihr nicht eure Ansprüche geltend gemacht habt, ist das Geld theoretisch flöten, da man nur einen Anspruch 6 Monate rückwirkend hat. Ob ihr es §37 konform gemacht habt, wird sich zeigen.
Sollte also eure Tätigkeiten nach der neuen EGO zur EG12 führen, seit ihr seit dem 1.1.2021 in der EG12 höhergruppiert.
Du also in der EG12 Stufe 2 (da du ja in Eg11 Stufe 1 oder Stufe 2 zu diesem Zeitpunkt warst)
Und seit dem 1.1.2023 in der EG12 Stufe 3.
Wenn also deine Zulagen besagt, du bekommst eine Zulage in höhe der Differenz e11s1 zur e11s3 und dann der diff e11s2 zu e11s4, dann könnte man dieses als Fixe Zulage ansehen und du forderst dein erhöhtes Tabellen Entgelt ein, die Zulage wäre da mEn außen vor.
(Also diff eg12s2 zu eg11s2, bzw. s3)
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