Die Zulage ist eine freiwillige Zahlung des AGs, die er zahlt, wenn er z.B. meint, damit qualifiziertes Personal binden zu können.
Wenn dieses Qualifizierte Personal also mit der höhe oder der Dauer dieser zusätzlichen Zahlung nicht einverstanden ist, dann geht sie.
Oder AG zahlt sie weiter.
Rückwirkende HG Anträge gibt es tariflich nicht, es handelt sich wahrscheinlich um die Aufforderung einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren.
(Oder haben sich eure auszuübenden Tätigkeiten geändert?)
Die Zulagen fallen nicht automatisch weg, sondern, weil sie so gewährt wurde.
Die Lösung für die Problematik ist wie immer die gleiche:
Du sagst was du verdienen möchtest, der AG sorgt dafür, dass du das bekommst.
Will oder kann der AG das gewollte Entgelt nicht zahlen, dann suchst du dir einen Ag der es zahlt.
Der AG im TV-L kann jederzeit einen Zulage nach 16.5 zahlen.
In der EG11 wie in der EG12
Ob was zurückgefordert werden könnte, hängt sehr stark von der Form der Zusage für die Zulage ab.
(Ich kenne die Floskel: Die Zulage endet mit Erreichen der Stufe 6 oder bei einer Höhergruppierung)