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Studentische Aushilfskraft - Urlaubsanspruch

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LauraK02:
Guten Abend.

Eine Frage in die Runde. Eine Freundin von mir wurde bei uns als studentische Aushilfskraft befristet auf 3 Monate eingestellt. Die Eingruppierung erfolgte unter EG2/1 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden.

Wie hoch ist denn ihr Urlaubsanspruch? Ihr wurde mitgeteilt, dass bei Studenten das Bundesurlaubsgesetzt gilt. (somit ein Viertel des Mindestjahresurlaub v. 20 Tg. = 5 Tage)

Greift hier nicht der Urlaubsanspruch gem. TV-L (30 Tage)?

Danke schon mal für Hilfe.

ISN:
Wenn sie einen TV-L-Arbeitsvertrag hat, hat sie Anspruch auf den anteiligen tariflichen Urlaub. Studentische Hilfskräfte fallen allerdings nicht unter den Geltungsbereich des TV-L und werden meistens nicht mit einem TV-L-Arbeitsvertrag eingestellt. Wenn es also kein TV-L-Arbeitsvertrag ist und auch keine vertraglichen Regelungen zum Urlaubsanspruch getroffen wurden, gilt die gesetzliche Regelung.

LauraK02:
Danke für die Erklärung. Und woran erkennt man einen 'TV-L Arbeitsvertrag'?

Opa:
Daran, dass in diesem festgelegt ist, dass der TV-L auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

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