Guten Abend.
Eine Frage in die Runde. Eine Freundin von mir wurde bei uns als studentische Aushilfskraft befristet auf 3 Monate eingestellt. Die Eingruppierung erfolgte unter EG2/1 bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden.
Wie hoch ist denn ihr Urlaubsanspruch? Ihr wurde mitgeteilt, dass bei Studenten das Bundesurlaubsgesetzt gilt. (somit ein Viertel des Mindestjahresurlaub v. 20 Tg. = 5 Tage)
Greift hier nicht der Urlaubsanspruch gem. TV-L (30 Tage)?
Danke schon mal für Hilfe.