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Frage zur Arbeitszeit

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Ordnungsamt:
Es heißt doch aber in Ihrem Link.
 Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden nach längstens einem Monat vorsieht.

Liegt das den nicht vor wenn ich wöchentlich zwischen früh und Spatschicht wechsele?

Mask:
1) Die Arbeit muss nach einem Schichtplan erfolgen. +
2) Der Schichtplan muss einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit vorsehen. +
3) Derselbe Arbeitsbeginn darf längstens für einen Monat gelten. +
4) Der unterschiedliche Arbeitsbeginn muss mindestens 2 Stunden auseinanderliegen. +
5) Die Arbeit muss in einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet werden. -

Punkt 5 fehlt, daher keine Schichtarbeit.

WasDennNun:
zu Nr 5
Das wäre doch dann der Fall, wenn die eine Schicht um 6:00 anfangen würde und nicht wie hier um 6:30
oder?
jetzt sind es nur 12,5h zwischen 6:30 und 19:00.
Korrekt?

Mask:
Im Sommer, ja.

Im Winter ist es "nur" bis 18:00 Uhr und damit nur 11,5 Std.

MoinMoin:
Wenn also die Frühschicht um 6:00 anfangen würde, wäre es im Sommer Schichtarbeit, wg. der 13h Voraussetzung und im Winter nicht?

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