Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Herabstufung bei mangelnder Voraussetzung in der Person
Klenzi:
Guten Tag Forum,
zu meinem Fall habe ich hier passiv schon einige Informationen sammeln können, jetzt möchte ich gern ein paar Fragen stellen.
Demnächst könnte ich eine Stelle bei einer Stadt antreten, TVöD VKA kommt zur Anwendung.
Für die Stelle wurde eine technisches Ausbildung verlangt, die ich aber nicht habe. Stattdessen habe ich ein fachfremdes Studium und 5+ Jahre Berufserfahrung in dem Feld. Nun sagte man mir, dass dies zur Herabstufung in die nächst niedrigere Stufe führen würde, damit hatte ich schon gerechnet. Meine Erfahrung wurde aber in den Stufen anerkannt.
Frage:
1. Für die Eingruppierung spielen soweit ich verstanden habe nicht die Bildung, sondern die übertragenen Aufgaben die bedeutende Rolle. Heißt das dann in meinem Fall, dass ich weniger Aufgaben als in der Ausschreibung beschrieben übertragen bekommen werde?
2. In Rücksprache mit der IHK hätte ich die Möglichkeit aufgrund meiner Berufserfahrung die fehlende Ausbildung als Externer nachzuholen (also nur die Prüfungen). Kann ich dann die ursprüngliche Entgeltgruppe erhalten? Was müsste ich dafür tun?
Ich freue mich auf Eure Antworten und eventuelle Tipps!
ElBarto:
Also: Aufgaben werden es nicht weniger, Du übst die Tätigkeit in der Entgeltgruppe darunter aus.
z.B. in 8 III statt 9 III
Die Berufserfahrung bringt Dir die Erfahrungsstufe (oben z.B: III) ein.
Wenn Du die Abschlussprüfung bei der IOHK nachholst solltest Du dann in die ursprünglich vorgesehen Entgeltgruppe ( i. Beispiel 9) kommen und die Erfahrungsstufe (III) beibehalten.
Wie immer alle Angaben ohne Gewähr.
VaPi:
Such dir ne andere Stelle. Wenn die dich jetzt schon in die Pfanne hauen wollen..
im TVÖD wird die Tätigkeit bezahlt und wenn du diese ohne Probleme mit deinem Studium und Berufserfahrung ausführen kannst, sollte es keinen Grund geben, weniger zu zahlen. Da hat die Stadt wohl immer noch nicht den Schuss gehört.
Organisator:
--- Zitat von: Klenzi am 15.05.2023 08:48 ---Guten Tag Forum,
zu meinem Fall habe ich hier passiv schon einige Informationen sammeln können, jetzt möchte ich gern ein paar Fragen stellen.
Demnächst könnte ich eine Stelle bei einer Stadt antreten, TVöD VKA kommt zur Anwendung.
Für die Stelle wurde eine technisches Ausbildung verlangt, die ich aber nicht habe. Stattdessen habe ich ein fachfremdes Studium und 5+ Jahre Berufserfahrung in dem Feld. Nun sagte man mir, dass dies zur Herabstufung in die nächst niedrigere Stufe führen würde, damit hatte ich schon gerechnet. Meine Erfahrung wurde aber in den Stufen anerkannt.
Frage:
1. Für die Eingruppierung spielen soweit ich verstanden habe nicht die Bildung, sondern die übertragenen Aufgaben die bedeutende Rolle. Heißt das dann in meinem Fall, dass ich weniger Aufgaben als in der Ausschreibung beschrieben übertragen bekommen werde?
2. In Rücksprache mit der IHK hätte ich die Möglichkeit aufgrund meiner Berufserfahrung die fehlende Ausbildung als Externer nachzuholen (also nur die Prüfungen). Kann ich dann die ursprüngliche Entgeltgruppe erhalten? Was müsste ich dafür tun?
Ich freue mich auf Eure Antworten und eventuelle Tipps!
--- End quote ---
Der Grundsatz, dass sich die Eingruppierung nach den übertragenen Tätigkeiten richtet, ist korrekt. Soweit jedoch in der Person liegende Voraussetzungen definiert sind (z.B. ein Studium entsprechend der Tätigkeit) wären Nichterfüller eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Ob eine solche Vorausetzung bei dir vorliegt ergibt sich aus der Entgeltordnung in dem für dich zutreffenden Teil.
Mask:
--- Zitat von: VaPi am 16.05.2023 20:27 ---Such dir ne andere Stelle. Wenn die dich jetzt schon in die Pfanne hauen wollen..
im TVÖD wird die Tätigkeit bezahlt und wenn du diese ohne Probleme mit deinem Studium und Berufserfahrung ausführen kannst, sollte es keinen Grund geben, weniger zu zahlen. Da hat die Stadt wohl immer noch nicht den Schuss gehört.
--- End quote ---
Die Stadt handelt völlig tarifkonform:
Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung
Nr. 1
(4)
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt,
sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
– wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
– wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert
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