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Interne Vorab-Besetzung bei internem Stellenbesetzungsverfahren?!

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maiklewa:
Hallo,

eine intern ausgeschriebene Stelle ist bereits im Vorfeld besetzt.

Nun gibt es ein normales Stellenbesetzungsverfahren.

Bedurfte oder bedarf es generell eines Stellenbesetzungsverfahrens zwingend, wenn man vorher schon weiß, wer die Stelle bekommt? Kann man das nicht legitim abkürzen?

Wenn nun herauskommen sollte (irgendwer verplappert sich z. B.), dass die Stelle schon vorher vergeben war und die anderen Bewerber gar keine Chancen hatten, ist dieses Stellenbesetzungsverfahren nun - auch und besonders im Nachhinein - durch die Bewerber und/oder den PR und/oder der SBV "angreifbar", sodass dieses Stellenbesetzungsverfahren evtl. sogar neu aufgesetzt werden muss? Muss dann in diesem Falle der bereits feststehende Mitarbeiter auf jeden Fall dann der Beste i. R. d. Bestenauslese aus den Gesprächen gehen? Für diese Überprüfung ist dann evtl. wer zuständig? PR, SBV, Personalabteilung ...?

Dankeschön.

Grüße

MoinMoin:
Wenn es eine Stellenbesetzungsverfahrens gibt, dann wird anhand von objektiven Kriterien eine Auswahl getroffen, das heißt Bestenauslese betrieben.
Auch wenn die Kriterien für eine Wunsch Person zugeschnitten sind, dann kann es aber trotzdem passieren, dass jemand besser ist und dann hat man ein Problem eine Begründung zu schreiben, die einer Überprüfung standhält.
Deswegen sind ja PR und SBV und GleichBe mit im Boot, damit da das Gemauschel einvernehmlich erfolgt.  ;D


maiklewa:
Was sind so Indizien für die Gremien, mal genauer hinzuschauejn?

blondie:
"Muss dann in diesem Falle der bereits feststehende Mitarbeiter auf jeden Fall dann der Beste i. R. d. Bestenauslese aus den Gesprächen gehen? Für diese Überprüfung ist dann evtl. wer zuständig?" PR, ja genau der.

In einem Vorstellungsgespräch wie ich es kenne, werden allen Bewerbern die gleichen Fragen gestellt und jede Frage wird mit Punkten von den Teilnehmern bewertet. Wer am Ende die meisten Punkte hat, bekommt in der Regel den Job.

MoinMoin:
Wie wäre es zB mit einem Vergleich der Beurteilungen, der ViTa und der Qualität der Bewerber und das verständige lesen der Begründung für die Auswahl.
Wenn es um eine interne Stellenbesetzung geht, dann kann der Ag einfach ohne Verfahren versetzen.
Bei Beamten wahrscheinlich nicht, da auch andere einen Anrecht auf den (höheren) Dienstposten haben, wenn sie besser geeignet sind.

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