Hallo,
eine intern ausgeschriebene Stelle ist bereits im Vorfeld besetzt.
Nun gibt es ein normales Stellenbesetzungsverfahren.
Bedurfte oder bedarf es generell eines Stellenbesetzungsverfahrens zwingend, wenn man vorher schon weiß, wer die Stelle bekommt? Kann man das nicht legitim abkürzen?
Wenn nun herauskommen sollte (irgendwer verplappert sich z. B.), dass die Stelle schon vorher vergeben war und die anderen Bewerber gar keine Chancen hatten, ist dieses Stellenbesetzungsverfahren nun - auch und besonders im Nachhinein - durch die Bewerber und/oder den PR und/oder der SBV "angreifbar", sodass dieses Stellenbesetzungsverfahren evtl. sogar neu aufgesetzt werden muss? Muss dann in diesem Falle der bereits feststehende Mitarbeiter auf jeden Fall dann der Beste i. R. d. Bestenauslese aus den Gesprächen gehen? Für diese Überprüfung ist dann evtl. wer zuständig? PR, SBV, Personalabteilung ...?
Dankeschön.
Grüße