Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Überstunden sollen verfallen. Ist das rechtens?
2strong:
--- Zitat von: tarkom am 16.05.2023 21:22 ---Hallo, nein der TVöD kommt nicht zur Anwendung.
"Es finden keine Tarifverträge Anwendung auf diesen Vertrag"
Bezahlt wird wie folgt:
"Das monatliche Bruttogehalt beträgt 3.000,00 €. Weitere etwaige Entgeltbestandteile wie z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld werden nicht fällig bzw. sind im Bruttogehalt enthalten"
Alles in Anführungszeichen sind Zitate aus dem Vertrag.
--- End quote ---
Ok, das ist eine wichtige Information, denn Du schreibst hier in einem TVöD-Forum und die von Dir zitierte Klausel widerspricht den Regekungen des TVöD (Tsrifvertrag des öffentlichen Dienstes).
Darf ich fragen, was das für eine Art Betrieb ist, bei dem Du arbeitest, und was dort Deine Aufgabe ist?
Ganz grundsätzlich ist es wie folgt:
Überstunden werden vom Arbeitgeber angeordnet und verfallen dann auch nicht "einfach so". Gleitzeitstunden werden nicht vom Arbeitgeber angeordnet, sondern vom Arbeitnehmer in eigener Verantwortung geleistet (es besteht hierzu keine Verpflichtung). Da der Arbeitnehmer es also grundsätzlich in der Hand hat, Gleitzeitstunden aufzubauen - und auch wieder abzubauen -, kann vertraglich auch eine Obergrenze für Gleitzeitstunden vereinbart werden. Diese dann nicht zu überschreiten, liegt dann in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Insofern könnte die von Dir zitierte Regelung zulässig sein. Um das abschließend zu beurteilen, müsste man aber den gesamten Vertrag kennen und die zitierte Regelung im Gesamtkontext beurteilen.
brian:
Es geht doch gar nicht um Überstunden sondern um Mehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit. Da ist das zulässig und durchaus üblich.
MoinMoin:
--- Zitat von: tarkom am 16.05.2023 20:51 ---Hallo,
in einem mir vorliegenden Arbeitsvertrag ist ein Gleitzeitkonto bis zu einer Höhe von 100 Stunden vereinbart.
"Darüber hinaus geleistete Stunden verfallen und sind mit dem Gehalt abgegolten"
Das in Anführungszeichen ist ein Zitat aus dem Vertrag. Ist das so überhaupt rechtens? Wo ist das geregelt?
Vielen Dank und viele Grüße
tarkom
--- End quote ---
Da es Stunden sind, die freiwillig angehäuft werden, ist es rechtens, die Obergrenze im Rahmen einer Gleitzeitvereinbarung zu begrenzen und diese dann zu kappen.
Wenn die komplette Gleitzeitvereinbarung hier rein postest, dann könnte jemand dir mehr dazu sagen, ob euere Gleitzeitvereinbarung rechtens ist.
2strong:
--- Zitat von: brian am 17.05.2023 06:42 ---Es geht doch gar nicht um Überstunden sondern um Mehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit. Da ist das zulässig und durchaus üblich.
--- End quote ---
Da auf den Arbeitsvertrag kein Tarifvertrag Anwendung findet, kannst Du nicht unterstellen, dass die Termini des TVöD vorliegend identisch zu verstehen sind. Beispielsweise dürfte es gerade um Mehrarbeit im Sinne des TVöD gehen.
brian:
Es dürfte wohl überall so sein, daß freiwillige "Überstunden" nicht unendlich bezahlt werden (sei es in GEld oder Abbummeln) . Egal ob TVÖD, IGM oder gar kein Tarifvertrag.
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