Autor Thema: Mal wieder eine Frage zu den Stufen...  (Read 2902 times)

danz

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Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« am: 16.05.2023 22:11 »
Moin zusammen,

ich lese jetzt schon seit längerem div. Threads durch. Erst kam ich zu der Erkenntnis, dass die Stufe nicht passt bei mir, dann dass sie doch passt und jetzt habe ich wieder einen gefunden wo die Stufe irgendwie nicht passt.
Daher wollte ich einmal kurz nachfragen.

Angesteller hatte eine Stelle auf E8 Stufe 4 (Stufe 4 seit Feb 23) und hat nun zum 01.05.23 eine neue Stelle angefangen. Jetzt erhält er E10 Stufe 2.
Er war vorher unbefristet angestellt und über die neue Stelle gibt es einen Änderungsvertrag, wo aber lediglich die Gruppierung genannt wird und keine Rede von der Stufe ist.

Ist das so korrekt?
Falls ja, wie sinnvoll ist eine Diskussion beim Vorgesetzten bezüglich § 16 (5) "....kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden..."


Danke für eure Zeit und Antworten.



cyrix42

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #1 am: 16.05.2023 22:31 »
Moin,

Ich nehme an, dass es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt, denn sonst könnte man die neue Stelle nicht durch „Änderungsvertrag“ antreten. In dem Fall handelt es sich nur um eine (eingruppierungsrelevante) Änderung der auszuübenden Tätigkeiten, was durch die geänderte Eingruppierung eben zu einer Höhergruppierung führt. Eine solche führt immer in die Stufe, in der das Grundentgelt mindestens dem Wert entspricht, den man bisher hat; mindestens aber in Stufe 2. Und Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen werden so behandelt, als ob man schrittweise immer nur von einer zur nächsthöheren Gruppe höhergruppiert worden wäre. Insofern führt laut Entgelttabelle eine Höhergruppierung aus der EG 8/4 via der EG 9a/3 und EG 9b/3 in die EG 10/2; letzteres wegen der vorgenannten Einschränkung („mindestens Stufe 2“). Die Einstufung erscheint im genannten Fall also korrekt zu sein. Da der Höhergruppierungsgewinn auch oberhalb des Garantiebetrags liegt, kommt dieser auch nicht zum tragen und es wird das Tabellenentgelt der erreichten Stufe ausgezahlt.

Ob irgendwelche Diskussionen rund um freiwillige AG-Leistungen nun im konkreten Fall sinnvoll sind, oder nicht, kann wahrscheinlich nur vor Ort entschieden werden. Ich kann mir aber vorstellen, dass man kurz nach einer Höhergruppierung da vielleicht nicht der erste ist, der vom AG für weitere Förderungen auf dem Zettel steht…

danz

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #2 am: 17.05.2023 07:39 »
Danke. Das hilft mir weiter. Wie so häufig wurde die Stufe auch hier als Erfahrung betrachtet. Die finanziellen Vorteile sind - bis dato - so gering, dass ein Stellenwechsel vielleicht nicht zu Stande gekommen wäre bzw. man vorher anders verhandelt hätte.
Aber wenigstens weiß ich jetzt auf welcher Seite das Unvermögen herrscht.  ::)

ike

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #3 am: 17.05.2023 07:52 »
Mit Erschrecken habe ich eben festgestellt, wie schlecht doch eine Höhergruppierung sein kann:
wenn ich aktuell in der E9a/3 bin, heißt das bei einer E10 komme ich in Stufe 1?
Und bei E11 auch in Stufe 1?
Eine Bewerbung läuft gerade und die Entgeltstufe ist noch nicht konkret angesprochen worden (eben E10 oder E11).

Bastel

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #4 am: 17.05.2023 07:54 »
Nein, man kommt immer min. in Stufe 2.

ike

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #5 am: 17.05.2023 07:58 »
Nein, man kommt immer min. in Stufe 2.

Dann könnte es sich ja lohnen.
Tabelle "Höhergruppierung"
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
ist bekannt, aber lässt halt echt Fragen offen, wenn man sie "nicht lesen kann".

E15TVL

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #6 am: 17.05.2023 09:38 »
Tabelle "Höhergruppierung"
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
ist bekannt, aber lässt halt echt Fragen offen, wenn man sie "nicht lesen kann".
Genau deswegen gibt es: http://hg-tvl.bplaced.net/
Zeigt auch die richtigen Garantiebeträge an, die in der Matrix nicht mehr stimmen.

ike

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #7 am: 18.05.2023 20:52 »
Sehr schön, dieser Rechner!

Aber wie kann es sein, dass
E9a/1 -> E10/2
ergibt?

Wabi Sabi

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #8 am: 18.05.2023 21:05 »
Wo ist das Problem?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

E15TVL

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #9 am: 18.05.2023 21:38 »
Höhergruppierungen führen immer in mindestens Stufe 2.

ike

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #10 am: 18.05.2023 21:41 »
Höhergruppierungen führen immer in mindestens Stufe 2.

Auch wenn man vorher in Stufe 1 war?
Jetzt mal davon abgesehen, dass das nicht so oft vorkommen wird, da die Stufe 1 ja i.A. immer nur 1 Jahr Laufzeit hat.

Wabi Sabi

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #11 am: 18.05.2023 21:48 »
"Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein": § 17 Abs. 4 Satz 1, 1. Halbsatz TV-L.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

TVWaldschrat

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #12 am: 18.05.2023 22:43 »
Höhergruppierungen führen immer in mindestens Stufe 2.

Auch wenn man vorher in Stufe 1 war?
Jetzt mal davon abgesehen, dass das nicht so oft vorkommen wird, da die Stufe 1 ja i.A. immer nur 1 Jahr Laufzeit hat.
Ja. Mindeststufe ist 2 bei einer Höhergruppierung

Muschebubu

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #13 am: 21.05.2023 19:45 »
Tabelle "Höhergruppierung"
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
ist bekannt, aber lässt halt echt Fragen offen, wenn man sie "nicht lesen kann".
Genau deswegen gibt es: http://hg-tvl.bplaced.net/
Zeigt auch die richtigen Garantiebeträge an, die in der Matrix nicht mehr stimmen.

Mmmh… ist dem so? Aus E 12 Stufe 4, landet man in der E 15 in der Stufe 3, soweit richtig. Nur wo steht der „richtige“ Garantiebetrag? Der müsste, würde er dort stehen, bei 180 Euro liegen. Nur mal so ein Beispiel.

Wabi Sabi

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Antw:Mal wieder eine Frage zu den Stufen...
« Antwort #14 am: 21.05.2023 20:15 »
Tabelle "Höhergruppierung"
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
ist bekannt, aber lässt halt echt Fragen offen, wenn man sie "nicht lesen kann".
Genau deswegen gibt es: http://hg-tvl.bplaced.net/
Zeigt auch die richtigen Garantiebeträge an, die in der Matrix nicht mehr stimmen.

Mmmh… ist dem so? Aus E 12 Stufe 4, landet man in der E 15 in der Stufe 3, soweit richtig. Nur wo steht der „richtige“ Garantiebetrag? Der müsste, würde er dort stehen, bei 180 Euro liegen. Nur mal so ein Beispiel.

Warum sollte hier ein Garantiebetrag zum Tragen kommen? Der Unterschiedsbetrag iSd § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L ist doch höher.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!